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Verfasst am: 17.11.06, 08:48 Titel: Unterhaltsleistungen Anlage U
Hallo zusammen,
Folgender Sachverhalt:
Bis jetzt hatte ich den Ehegattenunterhalt an meine Ex-Frau als Steuerfreibetrag eingetragen, Sie versteuerte selbigen Betrag incl. Steuervorauszahlung, nach Jahresende glich ich ihre zusätzliche Steuerlast aus.
Seit September ist sie nun wieder verheiratet und hat nach Telefonat mit dem FA die Steuervorauszahlung gestoppt, da nun keine Unterhalt mehr floß.
Frage: Wie wird nun 2006 steuerlich weiter behandelt (Mein Freibetrag ist zunächst weiterhin unverändert). Läßt sich die steuerliche Behandlung dieser Summe während des Jahres überhaupt stoppen und dann nur anteilig berechnen ?
Eigentlich besagt ja Anlage U, daß die einmal für ein Jahr vereinbarte Regelung nicht mehr rückgängig gemacht werden kann.
Eigentlich besagt ja Anlage U, daß die einmal für ein Jahr vereinbarte Regelung nicht mehr rückgängig gemacht werden kann.
Die Zustimmung erfolgte nur dem Grunde nach.
Selbstverständlich sind die Zahlungen auch nachzuweisen
und nur die tatsächlich gezahlten Unterhaltsleistungen können in Ansatz gebracht werden in der Einkommensteuererklärung.
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