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Diebstahl Reisekoffer im Zug

 
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Horschti
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.01.2006
Beiträge: 24
Wohnort: bei Stuttgart

BeitragVerfasst am: 19.11.06, 12:03    Titel: Diebstahl Reisekoffer im Zug Antworten mit Zitat

Hallo Recht´ler,

mal angenommen eine Person ist auf einer Reise.

Der Person wird auf einer Zugfahrt aus der Gepäckablage über Ihr ein Koffer gestohlen.
Die Person hatte zu jeder Zeit Zugriff auf den Koffer direkt über Ihr in der Gepäckablage im Zug.
Immer wieder hat die Person auf den Koffer geblickt, das letzte mal unmittelbar bevor Sie aufgestanden ist zum Aussteigen.
In dieser Zeit wurde der Koffer aus der Gepäckablage gestohlen und ist nicht mehr auffindbar gewesen.

Muß die Reisegepäckversicherung zahlen?

Vielen Dank für eure Antworten im Voraus.

Gruß
Horschti
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Menschen die Denken etwas zu sein, können nichts mehr werden.
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Biber
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 19.11.06, 15:33    Titel: Re: Diebstahl Reisekoffer im Zug Antworten mit Zitat

Horschti hat folgendes geschrieben::
Immer wieder hat die Person auf den Koffer geblickt, das letzte mal unmittelbar bevor Sie aufgestanden ist zum Aussteigen.
In dieser Zeit wurde der Koffer aus der Gepäckablage gestohlen und ist nicht mehr auffindbar gewesen.
Wenn ich das richtig verstehe, ist der KOffer noch da, als die Person aufsteht und dann plötzlich verschunden? Geschockt Also, als Versicherungssachbearbeiter wäre ich in diesem Fall doch reichlilch irritiert... Lachen
_________________
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant)
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Duisburger
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.03.2006
Beiträge: 665

BeitragVerfasst am: 19.11.06, 18:53    Titel: Antworten mit Zitat

Die Reisegepäckversicherung ist i.d.R. schon bei leichter Fahrlässigkeit aus der Haftung raus.
Überspitzt formuliert: Der Koffer wäre nur gegen Diebstahl versichert, wenn er einem unter dem Hintern weg geklaut wurde während man auf dem Koffer drauf saß.
_________________
MfG,
Duisburger

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Bronco
Interessierter


Anmeldungsdatum: 17.11.2006
Beiträge: 15
Wohnort: In der Nähe von Köln

BeitragVerfasst am: 20.11.06, 08:37    Titel: Antworten mit Zitat

Also meiner Recherche nach dürfte es sich um einen Schaden einer Reisegepäckversicherung handeln. Versicherungsschutz besteht für folgende Gefahren:

§ 2 Versicherte Gefahren und Schäden
Versicherungsschutz besteht wenn versicherte Sachen abhanden gekommen, zerstört oder beschädigt werden, während sich das Reisegepäck im Gewahrsam eines Beförderungsunternehmens, Beherbergungsbetriebs, Gepäckträgers oder einer Gepäckaufbewahrung befindet;

während der übrigen Reisezeit (Also wie in diesem Fall) für die in Nr. 1 genannten Schäden durch:

a)Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub, räuberische Erpressung, Mut- oder Böswilligkeit Dritter (vorsätzliche Sachbeschädigung);
b)Verlieren - hierzu zählen nicht Liegen-, Stehen- oder Hängen lassen - bis zur Entschädigungsgrenze in § 4 Nr. 2;
c)Transportmittelunfall oder Unfall eines Versicherten;
d)bestimmungswidrig einwirkendes Wasser, einschließlich Regen und Schnee;
e)Sturm, Brand, Blitzschlag oder Explosion;
f)höhere Gewalt;

Bei dem geschilderten Fall handelt es sich ganz klar um einen einfachen Diebstahl gemäß a).

Der einzige § aus den AVB Reisegepäck den ich gefunden habe, auf welche sich der Versicherer bei einer Leistungsfreiheit berufen könnte ist der folgende:

§ 11 Besondere Verwirkungsgründe

1.Der Versicherer ist von der Verpflichtung zur Leistung frei, wenn der Versicherungsnehmer oder Versicherte den Versicherungsfall durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt hat oder aus Anlass des Versicherungsfalls, insbesondere in der Schadenanzeige, vorsätzlich unwahre Angaben macht, auch wenn hierdurch dem Versicherer ein Nachteil nicht entsteht.

Nun ich bin kein Richter, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass das Verhalten der Person grob Fahrlässig war.

Zitat:
Die Reisegepäckversicherung ist i.d.R. schon bei leichter Fahrlässigkeit aus der Haftung raus.Überspitzt formuliert: Der Koffer wäre nur gegen Diebstahl versichert, wenn er einem unter dem Hintern weg geklaut wurde während man auf dem Koffer drauf saß.


Leider kann ich dem nicht zustimmen, zumindest nicht gemäß den meisten Bedingungswerken...aber nach meiner Erfahrung gibt es im Sachversicherungsbereich keine Versicherung die schon bei leichter Fahrlässigkeit aus der Haftung raus ist. Dann wäre der Versicherer bei jedem Schaden aus der Haftung, denn in der Praxis wird so gut wie jedesmal eine Obliegenheit durch den VN verletzt. Natürlich unwissentlich!!! Ist aber so!!!

Gruß ::BRONCO::
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