Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Anmeldungsdatum: 10.01.2006 Beiträge: 24 Wohnort: bei Stuttgart
Verfasst am: 19.11.06, 12:03 Titel: Diebstahl Reisekoffer im Zug
Hallo Recht´ler,
mal angenommen eine Person ist auf einer Reise.
Der Person wird auf einer Zugfahrt aus der Gepäckablage über Ihr ein Koffer gestohlen.
Die Person hatte zu jeder Zeit Zugriff auf den Koffer direkt über Ihr in der Gepäckablage im Zug.
Immer wieder hat die Person auf den Koffer geblickt, das letzte mal unmittelbar bevor Sie aufgestanden ist zum Aussteigen.
In dieser Zeit wurde der Koffer aus der Gepäckablage gestohlen und ist nicht mehr auffindbar gewesen.
Muß die Reisegepäckversicherung zahlen?
Vielen Dank für eure Antworten im Voraus.
Gruß
Horschti _________________ *************************************************************************
Menschen die Denken etwas zu sein, können nichts mehr werden.
*************************************************************************
Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
Verfasst am: 19.11.06, 15:33 Titel: Re: Diebstahl Reisekoffer im Zug
Horschti hat folgendes geschrieben::
Immer wieder hat die Person auf den Koffer geblickt, das letzte mal unmittelbar bevor Sie aufgestanden ist zum Aussteigen.
In dieser Zeit wurde der Koffer aus der Gepäckablage gestohlen und ist nicht mehr auffindbar gewesen.
Wenn ich das richtig verstehe, ist der KOffer noch da, als die Person aufsteht und dann plötzlich verschunden? Also, als Versicherungssachbearbeiter wäre ich in diesem Fall doch reichlilch irritiert... _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart. Sapere Aude!(Kant)
Die Reisegepäckversicherung ist i.d.R. schon bei leichter Fahrlässigkeit aus der Haftung raus.
Überspitzt formuliert: Der Koffer wäre nur gegen Diebstahl versichert, wenn er einem unter dem Hintern weg geklaut wurde während man auf dem Koffer drauf saß. _________________ MfG,
Duisburger
Anmeldungsdatum: 17.11.2006 Beiträge: 15 Wohnort: In der Nähe von Köln
Verfasst am: 20.11.06, 08:37 Titel:
Also meiner Recherche nach dürfte es sich um einen Schaden einer Reisegepäckversicherung handeln. Versicherungsschutz besteht für folgende Gefahren:
§ 2 Versicherte Gefahren und Schäden
Versicherungsschutz besteht wenn versicherte Sachen abhanden gekommen, zerstört oder beschädigt werden, während sich das Reisegepäck im Gewahrsam eines Beförderungsunternehmens, Beherbergungsbetriebs, Gepäckträgers oder einer Gepäckaufbewahrung befindet;
während der übrigen Reisezeit (Also wie in diesem Fall) für die in Nr. 1 genannten Schäden durch:
a)Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub, räuberische Erpressung, Mut- oder Böswilligkeit Dritter (vorsätzliche Sachbeschädigung);
b)Verlieren - hierzu zählen nicht Liegen-, Stehen- oder Hängen lassen - bis zur Entschädigungsgrenze in § 4 Nr. 2;
c)Transportmittelunfall oder Unfall eines Versicherten;
d)bestimmungswidrig einwirkendes Wasser, einschließlich Regen und Schnee;
e)Sturm, Brand, Blitzschlag oder Explosion;
f)höhere Gewalt;
Bei dem geschilderten Fall handelt es sich ganz klar um einen einfachen Diebstahl gemäß a).
Der einzige § aus den AVB Reisegepäck den ich gefunden habe, auf welche sich der Versicherer bei einer Leistungsfreiheit berufen könnte ist der folgende:
§ 11 Besondere Verwirkungsgründe
1.Der Versicherer ist von der Verpflichtung zur Leistung frei, wenn der Versicherungsnehmer oder Versicherte den Versicherungsfall durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt hat oder aus Anlass des Versicherungsfalls, insbesondere in der Schadenanzeige, vorsätzlich unwahre Angaben macht, auch wenn hierdurch dem Versicherer ein Nachteil nicht entsteht.
Nun ich bin kein Richter, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass das Verhalten der Person grob Fahrlässig war.
Zitat:
Die Reisegepäckversicherung ist i.d.R. schon bei leichter Fahrlässigkeit aus der Haftung raus.Überspitzt formuliert: Der Koffer wäre nur gegen Diebstahl versichert, wenn er einem unter dem Hintern weg geklaut wurde während man auf dem Koffer drauf saß.
Leider kann ich dem nicht zustimmen, zumindest nicht gemäß den meisten Bedingungswerken...aber nach meiner Erfahrung gibt es im Sachversicherungsbereich keine Versicherung die schon bei leichter Fahrlässigkeit aus der Haftung raus ist. Dann wäre der Versicherer bei jedem Schaden aus der Haftung, denn in der Praxis wird so gut wie jedesmal eine Obliegenheit durch den VN verletzt. Natürlich unwissentlich!!! Ist aber so!!!
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.