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Wert einer Sache

 
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I-user
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Anmeldungsdatum: 27.03.2006
Beiträge: 5309
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 19.11.06, 17:39    Titel: Wert einer Sache Antworten mit Zitat

Morgen. Ich habe mal wieder ein Gesetz einbisschen gelesen Winken . Es geht diesmal um Versicherung. Da steht im § 52 VVG: Bezieht sich die Versicherung auf eine Sache, so gilt, soweit sich nicht aus den Umständen ein anderes ergibt, der Wert der Sache als Versicherungswert.
Aber was ist eigentlich der Wert der Sache? Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten minus Abschreibungen? Oder Wiederbeschaffungswert? Oder gemeiner Wert (Marktwert) mit bzw. ohne Berücksichtigung von Transaktionskosten?
Wäre nett, wenn jemand den Paragraphen dazu findet Smilie
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Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann

"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage."
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Duisburger
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Anmeldungsdatum: 22.03.2006
Beiträge: 665

BeitragVerfasst am: 19.11.06, 18:50    Titel: Antworten mit Zitat

Der §52 VVG bezieht sich auf die Schadenversicherung.

Und wie überall im Recht gilt "lex specialis vor lex generales". Es handelt sich also um eine allgemein gültige Feststellung sofern nichts anderes bestimmt ist.
Die Versicherer haben aber in allen (mir bekannten) AVB`s den Versicherungswert klar definiert, Stichwort: Neuwert - Zeitwert - gemeiner Wert usw...
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Duisburger

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I-user
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Anmeldungsdatum: 27.03.2006
Beiträge: 5309
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 19.11.06, 22:57    Titel: Antworten mit Zitat

Ok, man kann viel persönlich oder im Rahmen der AVB bestimmen. Aber das Gesetz muss man doch auch einigermaßen klar auslegen können, oder?
Übrigens
Duisburger hat folgendes geschrieben::
lex specialis vor lex generales
heißt "vor" auf Lateinisch gleich wie auf Deutsch? Müsste ja auf Deutsch "speziales vor allgemeinem Gesetz" bedeuten oder so ähnlich. Da bin ich mit meinem Latein am Ende Winken
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nebelhoernchen
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Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 19.11.06, 23:12    Titel: Antworten mit Zitat

I-user hat folgendes geschrieben::
heißt "vor" auf Lateinisch gleich wie auf Deutsch? Müsste ja auf Deutsch "speziales vor allgemeinem Gesetz" bedeuten oder so ähnlich. Da bin ich mit meinem Latein am Ende Winken

Genau. Einzelfallentscheidung also nach gefestigter Rechtssprechung und -auslegung.
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Mogli
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Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 20.11.06, 07:19    Titel: Antworten mit Zitat

Hier geht es ja primär um den § 52 VVG: Im Kommentar (Prölss/Martin) kann man dazu nachlesen: "Wert der Sache ist der gemeine Wert" (Anm. 7 zu § 53).

Der gemeine Wert ist der Verkaufspreis, den der VN erzielen könnte, wenn er die Sache so wie sie eis, als gebrauchte Sache, verkaufen würde.

Soweit die VVG-Regelung. Aber in allen Sachversicherungsbedingungen wird von dieser grundsätzlichen Regelung (zugunsten des Versicherungsnehmers) abgewichen. Meist wird als Versicherungswert der Neuwert der versicherten Sachen vereinbart; Neuwert ist der Wiederbeschaffungswert von neuen Sachen gleicher Art und Güte.

Zu dem Satz "lex specialis vor lex generalis": Da ist Latein und Deutsch gemischt. Komplett auf Latein müsste es wohl heißen "lex specialis ante lex generalis". Und das hat nichts mit Einzelfallentscheidung oder Rechtsauslegung zu tun, sondern bedeutet nur, es kann Gesetze (oder Rechtsgrundlagen) geben, in denen ein Sachverhalt generell, grundsätzlich, geregelt ist, und zu dem Sachverhalt kann es speziellere Regelungen (gesetzliche oder vertragliche) geben, die die grundsätzliche Regel abändern. In diesem Fall gilt dann das speziellere Recht. Gibt es nicht nur bei Versicherungen, sondern überall.
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Grüße, Mogli
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Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
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Duisburger
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Anmeldungsdatum: 22.03.2006
Beiträge: 665

BeitragVerfasst am: 22.11.06, 19:03    Titel: Antworten mit Zitat

I-user hat folgendes geschrieben::

Duisburger hat folgendes geschrieben::
lex specialis vor lex generales

heißt "vor" auf Lateinisch gleich wie auf Deutsch? Müsste ja auf Deutsch "speziales vor allgemeinem Gesetz" bedeuten oder so ähnlich. Da bin ich mit meinem Latein am Ende Winken


Mogli hat folgendes geschrieben::

...Zu dem Satz "lex specialis vor lex generalis": Da ist Latein und Deutsch gemischt. Komplett auf Latein müsste es wohl heißen "lex specialis ante lex generalis"...



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