Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 19.11.06, 17:39 Titel: Wert einer Sache
Morgen. Ich habe mal wieder ein Gesetz einbisschen gelesen . Es geht diesmal um Versicherung. Da steht im § 52 VVG: Bezieht sich die Versicherung auf eine Sache, so gilt, soweit sich nicht aus den Umständen ein anderes ergibt, der Wert der Sache als Versicherungswert. Aber was ist eigentlich der Wert der Sache? Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten minus Abschreibungen? Oder Wiederbeschaffungswert? Oder gemeiner Wert (Marktwert) mit bzw. ohne Berücksichtigung von Transaktionskosten?
Wäre nett, wenn jemand den Paragraphen dazu findet _________________ Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann
"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage."
Der §52 VVG bezieht sich auf die Schadenversicherung.
Und wie überall im Recht gilt "lex specialis vor lex generales". Es handelt sich also um eine allgemein gültige Feststellung sofern nichts anderes bestimmt ist.
Die Versicherer haben aber in allen (mir bekannten) AVB`s den Versicherungswert klar definiert, Stichwort: Neuwert - Zeitwert - gemeiner Wert usw... _________________ MfG,
Duisburger
Ok, man kann viel persönlich oder im Rahmen der AVB bestimmen. Aber das Gesetz muss man doch auch einigermaßen klar auslegen können, oder?
Übrigens
Duisburger hat folgendes geschrieben::
lex specialis vor lex generales
heißt "vor" auf Lateinisch gleich wie auf Deutsch? Müsste ja auf Deutsch "speziales vor allgemeinem Gesetz" bedeuten oder so ähnlich. Da bin ich mit meinem Latein am Ende _________________ Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann
"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage."
heißt "vor" auf Lateinisch gleich wie auf Deutsch? Müsste ja auf Deutsch "speziales vor allgemeinem Gesetz" bedeuten oder so ähnlich. Da bin ich mit meinem Latein am Ende
Genau. Einzelfallentscheidung also nach gefestigter Rechtssprechung und -auslegung.
Hier geht es ja primär um den § 52 VVG: Im Kommentar (Prölss/Martin) kann man dazu nachlesen: "Wert der Sache ist der gemeine Wert" (Anm. 7 zu § 53).
Der gemeine Wert ist der Verkaufspreis, den der VN erzielen könnte, wenn er die Sache so wie sie eis, als gebrauchte Sache, verkaufen würde.
Soweit die VVG-Regelung. Aber in allen Sachversicherungsbedingungen wird von dieser grundsätzlichen Regelung (zugunsten des Versicherungsnehmers) abgewichen. Meist wird als Versicherungswert der Neuwert der versicherten Sachen vereinbart; Neuwert ist der Wiederbeschaffungswert von neuen Sachen gleicher Art und Güte.
Zu dem Satz "lex specialis vor lex generalis": Da ist Latein und Deutsch gemischt. Komplett auf Latein müsste es wohl heißen "lex specialis ante lex generalis". Und das hat nichts mit Einzelfallentscheidung oder Rechtsauslegung zu tun, sondern bedeutet nur, es kann Gesetze (oder Rechtsgrundlagen) geben, in denen ein Sachverhalt generell, grundsätzlich, geregelt ist, und zu dem Sachverhalt kann es speziellere Regelungen (gesetzliche oder vertragliche) geben, die die grundsätzliche Regel abändern. In diesem Fall gilt dann das speziellere Recht. Gibt es nicht nur bei Versicherungen, sondern überall. _________________ Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
heißt "vor" auf Lateinisch gleich wie auf Deutsch? Müsste ja auf Deutsch "speziales vor allgemeinem Gesetz" bedeuten oder so ähnlich. Da bin ich mit meinem Latein am Ende
Mogli hat folgendes geschrieben::
...Zu dem Satz "lex specialis vor lex generalis": Da ist Latein und Deutsch gemischt. Komplett auf Latein müsste es wohl heißen "lex specialis ante lex generalis"...
Non scholae, sed vitae discimus!
errare humanum est _________________ MfG,
Duisburger
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.