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Einkommensteuererklärung Student Praktikum/Diplomarbeit

 
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aschorle
Interessierter


Anmeldungsdatum: 12.07.2006
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 20.11.06, 14:30    Titel: Einkommensteuererklärung Student Praktikum/Diplomarbeit Antworten mit Zitat

Hallo,

Person A hat 2004 von Januar bis Ende Februar an einer FH das 5. Semester (Theoriesemester, Zimmer am Studienort B gemietet) studiert, von März bis Ende August ein vorgeschriebenes Praxissemester absolviert (6. Semester, Zimmer am Arbeitsort C gemietet), ab Oktober dann das 7. Semester (Theoriesemester, Zimmer am Studienort B gemietet) studiert.

2005 dann bis Februar das 7. Semester abgeschlossen, ab März bis Ende Juni 2005 Diplomarbeit in einem Unternehmen geschrieben (Zimmer am Arbeitsort C gemietet) und ab August 2005 ein Arbeitsverhältnis begonnen.

Für die ganze Studienzeit war der Erstwohnsitz in Ort A beibehalten worden.


Nun die Fragen:

1.) Muss das Studium als "Aufwendungen für die eigene Berufsausbildung" in 2004 und 2005 angegeben werden, oder geht das auch als Werbungskosten? Vorteile - Nachteile?

2.) Sind die Fahrten jedes Wochenende vom Studienort zum Erstwohnsitz und für die abwesende Zeit vom Erstwohnsitz A "Verpflegungsmehraufwand" ansetzbar? Ebenso für die Zeit des Praktikums und der Diplomarbeit?

3.) Sind in 2004 überhaupt Kosten ansetzbar, da das Pflichtpraktikum steuerfrei war?

4.) Gibt es sonstige Hinweise eurerseits?


Danke!
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*w*
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Anmeldungsdatum: 11.10.2006
Beiträge: 2519

BeitragVerfasst am: 20.11.06, 14:37    Titel: Re: Einkommensteuererklärung Student Praktikum/Diplomarbeit Antworten mit Zitat

aschorle hat folgendes geschrieben::

1.) Muss das Studium als "Aufwendungen für die eigene Berufsausbildung" in 2004 und 2005 angegeben werden, oder geht das auch als Werbungskosten? Vorteile - Nachteile?
!


Erststudium = Sonderausgaben
Nachteil: In 2004 + 2005 je max. 4000 Euro im Jahr + es gibt kein Verlustvortrag (falls keine Einnahmen in dem betreffenden Jahr vorliegen sollten!)

Gruß

wolf25


Zuletzt bearbeitet von *w* am 20.11.06, 15:17, insgesamt 1-mal bearbeitet
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aschorle
Interessierter


Anmeldungsdatum: 12.07.2006
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 20.11.06, 14:51    Titel: Antworten mit Zitat

danke erstmal Winken

4000 Euro im Jahr oder aufsummiert auf das ganze Studium?

Ich habe von einem FG Köln Beschluss gelesen, wonach man es auch als Werbungskosten ansetzen kann und beim BFH einklagen kann!?

"FG Köln vom 19.1.2006, 10 K 3712/04 (EFG 2006, 727)
Einem Steuerbürger, der ein Jura-Erststudium absolvierte, gestand das o.g. Gericht anstelle des von der Finanzverwaltung vorgesehenen begrenzten Kostenabzugs den vollen Abzug der Studiumskosten als Werbungskosten zu."
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*w*
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Anmeldungsdatum: 11.10.2006
Beiträge: 2519

BeitragVerfasst am: 20.11.06, 14:54    Titel: Antworten mit Zitat

4.000 Euro pro Jahr!

Aber wie gesagt, wenn man keine steuerpflichtigen Einnahmen hat, bringen einem diese Kosten nicht wirklich was, da wie gesagt: kein Verlustvortrag !

Habe Ihr angeführtes Urteil nur überflogen :
Zitat:
Nach der bis 2003 geltenden Rechtslage....
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oerdiz
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Anmeldungsdatum: 21.08.2005
Beiträge: 1568

BeitragVerfasst am: 20.11.06, 19:19    Titel: Antworten mit Zitat

Ein Tipp für Studenten oder Exstudenten.

Bis Ende 2006 können noch Steuererklärungen von 1999 an abgegeben werden, wenn lediglich Verluste aus dem Studium entstanden sind, das heißt, diese Verluste werden festgestellt und können vorgetragen werden bis einschl. 2003.
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aschorle
Interessierter


Anmeldungsdatum: 12.07.2006
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 21.11.06, 11:48    Titel: Antworten mit Zitat

Kann man die Fahrten am Wochenende vom Erstwohnsitz zum Studienort geltend machen?
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*w*
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Anmeldungsdatum: 11.10.2006
Beiträge: 2519

BeitragVerfasst am: 21.11.06, 12:07    Titel: Antworten mit Zitat

Jap!

Mit der Entfernungspauschale !

Gruß

wolf25
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aschorle
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Anmeldungsdatum: 12.07.2006
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 21.11.06, 13:22    Titel: Antworten mit Zitat

diese zählen dann zu "Aufwendungen für die eigene Berufsausbildung"?
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Anmeldungsdatum: 11.10.2006
Beiträge: 2519

BeitragVerfasst am: 21.11.06, 13:24    Titel: Antworten mit Zitat

exakt! Cool
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aschorle
Interessierter


Anmeldungsdatum: 12.07.2006
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 21.11.06, 14:17    Titel: Antworten mit Zitat

vielen dank! Smilie

so wie ich es dann richtig verstanden habe, braucht man für 2004 keine EStErkl. zu machen, da keine Steuern gezahlt wurden und dadurch nichts (aus dem Studium) zurückerstattet bekommen würde und auch nicht in das Jahr 2005 vortragen kann? Geschockt
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Anmeldungsdatum: 11.10.2006
Beiträge: 2519

BeitragVerfasst am: 21.11.06, 14:27    Titel: Antworten mit Zitat

Und nochmal : Exakt ! Smilie Winken
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*P*
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Anmeldungsdatum: 20.03.2006
Beiträge: 3613

BeitragVerfasst am: 21.11.06, 17:28    Titel: Antworten mit Zitat

wolf25 hat folgendes geschrieben::
Und nochmal : Exakt ! Smilie Winken

Falsch !

Schon mal den § 56 Abs. 2 EStDV gelesen ?


empfiehlt

der Petz
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Anmeldungsdatum: 11.10.2006
Beiträge: 2519

BeitragVerfasst am: 22.11.06, 07:25    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Falsch !


Seh ich nicht unbedingt so, zumindest nicht, dass es komplett falsch ist.
Sollten noch Steuererklärungen abgegeben werden für 2003 und Vorjahre bzw.
wurden schon abgegeben und sich hieraus ein ein verbleibender Verlustabzug ergeben/ergeben haben, dann haben Sie recht.
Aber dies ist laut Sachverhalt nicht erkennbar.
Evtl. wurden schon Steuererklärungen abgegeben, ohne Verlust;
bzw. es wurden noch keine Erklärungen abgegeben, aber es liegen für die betreffende Jahre Einnahmen (stpfl. Ferien-, Wochenendjobs o.ä.) über den Studienkosten vor.

Gruß

wolf25
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