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aschorle Interessierter
Anmeldungsdatum: 12.07.2006 Beiträge: 6
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Verfasst am: 20.11.06, 14:30 Titel: Einkommensteuererklärung Student Praktikum/Diplomarbeit |
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Hallo,
Person A hat 2004 von Januar bis Ende Februar an einer FH das 5. Semester (Theoriesemester, Zimmer am Studienort B gemietet) studiert, von März bis Ende August ein vorgeschriebenes Praxissemester absolviert (6. Semester, Zimmer am Arbeitsort C gemietet), ab Oktober dann das 7. Semester (Theoriesemester, Zimmer am Studienort B gemietet) studiert.
2005 dann bis Februar das 7. Semester abgeschlossen, ab März bis Ende Juni 2005 Diplomarbeit in einem Unternehmen geschrieben (Zimmer am Arbeitsort C gemietet) und ab August 2005 ein Arbeitsverhältnis begonnen.
Für die ganze Studienzeit war der Erstwohnsitz in Ort A beibehalten worden.
Nun die Fragen:
1.) Muss das Studium als "Aufwendungen für die eigene Berufsausbildung" in 2004 und 2005 angegeben werden, oder geht das auch als Werbungskosten? Vorteile - Nachteile?
2.) Sind die Fahrten jedes Wochenende vom Studienort zum Erstwohnsitz und für die abwesende Zeit vom Erstwohnsitz A "Verpflegungsmehraufwand" ansetzbar? Ebenso für die Zeit des Praktikums und der Diplomarbeit?
3.) Sind in 2004 überhaupt Kosten ansetzbar, da das Pflichtpraktikum steuerfrei war?
4.) Gibt es sonstige Hinweise eurerseits?
Danke! |
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*w* Account gesperrt
Anmeldungsdatum: 11.10.2006 Beiträge: 2519
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Verfasst am: 20.11.06, 14:37 Titel: Re: Einkommensteuererklärung Student Praktikum/Diplomarbeit |
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| aschorle hat folgendes geschrieben:: |
1.) Muss das Studium als "Aufwendungen für die eigene Berufsausbildung" in 2004 und 2005 angegeben werden, oder geht das auch als Werbungskosten? Vorteile - Nachteile?
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Erststudium = Sonderausgaben
Nachteil: In 2004 + 2005 je max. 4000 Euro im Jahr + es gibt kein Verlustvortrag (falls keine Einnahmen in dem betreffenden Jahr vorliegen sollten!)
Gruß
wolf25
Zuletzt bearbeitet von *w* am 20.11.06, 15:17, insgesamt 1-mal bearbeitet |
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aschorle Interessierter
Anmeldungsdatum: 12.07.2006 Beiträge: 6
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Verfasst am: 20.11.06, 14:51 Titel: |
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danke erstmal
4000 Euro im Jahr oder aufsummiert auf das ganze Studium?
Ich habe von einem FG Köln Beschluss gelesen, wonach man es auch als Werbungskosten ansetzen kann und beim BFH einklagen kann!?
"FG Köln vom 19.1.2006, 10 K 3712/04 (EFG 2006, 727)
Einem Steuerbürger, der ein Jura-Erststudium absolvierte, gestand das o.g. Gericht anstelle des von der Finanzverwaltung vorgesehenen begrenzten Kostenabzugs den vollen Abzug der Studiumskosten als Werbungskosten zu." |
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*w* Account gesperrt
Anmeldungsdatum: 11.10.2006 Beiträge: 2519
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Verfasst am: 20.11.06, 14:54 Titel: |
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4.000 Euro pro Jahr!
Aber wie gesagt, wenn man keine steuerpflichtigen Einnahmen hat, bringen einem diese Kosten nicht wirklich was, da wie gesagt: kein Verlustvortrag !
Habe Ihr angeführtes Urteil nur überflogen :
| Zitat: | | Nach der bis 2003 geltenden Rechtslage.... |
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oerdiz Account gesperrt
Anmeldungsdatum: 21.08.2005 Beiträge: 1568
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Verfasst am: 20.11.06, 19:19 Titel: |
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Ein Tipp für Studenten oder Exstudenten.
Bis Ende 2006 können noch Steuererklärungen von 1999 an abgegeben werden, wenn lediglich Verluste aus dem Studium entstanden sind, das heißt, diese Verluste werden festgestellt und können vorgetragen werden bis einschl. 2003. |
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aschorle Interessierter
Anmeldungsdatum: 12.07.2006 Beiträge: 6
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Verfasst am: 21.11.06, 11:48 Titel: |
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| Kann man die Fahrten am Wochenende vom Erstwohnsitz zum Studienort geltend machen? |
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*w* Account gesperrt
Anmeldungsdatum: 11.10.2006 Beiträge: 2519
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Verfasst am: 21.11.06, 12:07 Titel: |
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Jap!
Mit der Entfernungspauschale !
Gruß
wolf25 |
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aschorle Interessierter
Anmeldungsdatum: 12.07.2006 Beiträge: 6
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Verfasst am: 21.11.06, 13:22 Titel: |
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| diese zählen dann zu "Aufwendungen für die eigene Berufsausbildung"? |
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*w* Account gesperrt
Anmeldungsdatum: 11.10.2006 Beiträge: 2519
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Verfasst am: 21.11.06, 13:24 Titel: |
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exakt!  |
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aschorle Interessierter
Anmeldungsdatum: 12.07.2006 Beiträge: 6
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Verfasst am: 21.11.06, 14:17 Titel: |
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vielen dank!
so wie ich es dann richtig verstanden habe, braucht man für 2004 keine EStErkl. zu machen, da keine Steuern gezahlt wurden und dadurch nichts (aus dem Studium) zurückerstattet bekommen würde und auch nicht in das Jahr 2005 vortragen kann?  |
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*w* Account gesperrt
Anmeldungsdatum: 11.10.2006 Beiträge: 2519
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Verfasst am: 21.11.06, 14:27 Titel: |
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Und nochmal : Exakt !  |
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*P* Account gesperrt
Anmeldungsdatum: 20.03.2006 Beiträge: 3613
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Verfasst am: 21.11.06, 17:28 Titel: |
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| wolf25 hat folgendes geschrieben:: | Und nochmal : Exakt !  |
Falsch !
Schon mal den § 56 Abs. 2 EStDV gelesen ?
empfiehlt
der Petz |
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*w* Account gesperrt
Anmeldungsdatum: 11.10.2006 Beiträge: 2519
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Verfasst am: 22.11.06, 07:25 Titel: |
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Seh ich nicht unbedingt so, zumindest nicht, dass es komplett falsch ist.
Sollten noch Steuererklärungen abgegeben werden für 2003 und Vorjahre bzw.
wurden schon abgegeben und sich hieraus ein ein verbleibender Verlustabzug ergeben/ergeben haben, dann haben Sie recht.
Aber dies ist laut Sachverhalt nicht erkennbar.
Evtl. wurden schon Steuererklärungen abgegeben, ohne Verlust;
bzw. es wurden noch keine Erklärungen abgegeben, aber es liegen für die betreffende Jahre Einnahmen (stpfl. Ferien-, Wochenendjobs o.ä.) über den Studienkosten vor.
Gruß
wolf25 |
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