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die Bürgschaft wird der Schufa gemeldet (sofern der Bürge eine natürliche Person ist, eine Schufa-Klausel unterzeichnet hat und die Bank mit der Schufa zusammenarbeitet). Sie wird jedoch mit dem Kennzeichen "Bürgschaft" und nicht "Kredit" gemeldet, so dass der Charakter als Eventualverbindlichkeit in der Schufa-Meldung deutlich wird.
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