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Bürgschaft und Schufa

 
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Lisa01
Interessierter


Anmeldungsdatum: 11.01.2005
Beiträge: 13

BeitragVerfasst am: 21.11.06, 09:41    Titel: Bürgschaft und Schufa Antworten mit Zitat

Hallo,
weis jemand, ob eine Bürschaftserklärung auch in der Schufa erscheint? Wer erfährt von dem Dokument?
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elemic
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.02.2005
Beiträge: 277

BeitragVerfasst am: 21.11.06, 19:33    Titel: Antworten mit Zitat

Also wenn du damit die Tatsache meinst, dass jemand für einen anderen (DUMMERWEISE) gebürgt hat ... ja das steht in der Schufa .....
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Lisa01
Interessierter


Anmeldungsdatum: 11.01.2005
Beiträge: 13

BeitragVerfasst am: 22.11.06, 09:04    Titel: Antworten mit Zitat

Nein ich meinte, wenn ich eine Bürgschaft unterschreibe, ob das in der Schufa erscheint so wie wenn ich ein Kredit habe bei einer Bank?
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Karsten11
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 3169

BeitragVerfasst am: 22.11.06, 09:39    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

die Bürgschaft wird der Schufa gemeldet (sofern der Bürge eine natürliche Person ist, eine Schufa-Klausel unterzeichnet hat und die Bank mit der Schufa zusammenarbeitet). Sie wird jedoch mit dem Kennzeichen "Bürgschaft" und nicht "Kredit" gemeldet, so dass der Charakter als Eventualverbindlichkeit in der Schufa-Meldung deutlich wird.
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