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KFZ Steuer

 
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Colle22
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Anmeldungsdatum: 22.11.2006
Beiträge: 3
Wohnort: Bad Schwalbach

BeitragVerfasst am: 22.11.06, 17:59    Titel: KFZ Steuer Antworten mit Zitat

Wenn man Haupt- und Nebenwohnsitz hat, kann dann das Auto auf dem Nebenwohnsitz gemeldet bleiben? Oder muss es umgemeldet werden?? Irgendwie gehen da die Meinungen auseinander. Und ich möchte es endlich gerne genau wissen. Primär gehts mir dabei halt um die KFZ Steuer.

Eine Info wäre nett. Danke.
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Anmeldungsdatum: 20.03.2006
Beiträge: 3613

BeitragVerfasst am: 22.11.06, 20:01    Titel: Antworten mit Zitat

Die Kfz-Steuer ist überall in der BRD gleich, jedenfalls für den gleichen PKW.

Die Regionalklassen in der Versicherung sind unterschiedlich.

Aber ich weiß nicht, ob das das Problem löst.......


Gruß

der Petz
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Colle22
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Anmeldungsdatum: 22.11.2006
Beiträge: 3
Wohnort: Bad Schwalbach

BeitragVerfasst am: 22.11.06, 20:09    Titel: Antworten mit Zitat

Ja danke. Das die Steuer überall gleich ist, ist mir bewusst, da die Berechnungsmaßstäbe ja festgelegt sind. Ich will eigentlich ehr wissen, ob man sich strafbar macht, wenn man sein Auto nicht auf den Hauptwohnsitz meldet, da man ja die KFZ Steuer an ein anderes Finanzämter zahlen würde........
Wäre halt unkomplizierter, wenn man nicht ummelden müsste....
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*P*
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Anmeldungsdatum: 20.03.2006
Beiträge: 3613

BeitragVerfasst am: 22.11.06, 20:14    Titel: Antworten mit Zitat

Strafbar machst du dich nur, wenn du gar keine Kfz-Steuer zahlst.

Also keine Panik !
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Colle22
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Anmeldungsdatum: 22.11.2006
Beiträge: 3
Wohnort: Bad Schwalbach

BeitragVerfasst am: 22.11.06, 20:18    Titel: Antworten mit Zitat

Vielen lieben Dank.
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real_sectrop
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.03.2006
Beiträge: 172

BeitragVerfasst am: 22.11.06, 20:41    Titel: Antworten mit Zitat

Hierbei handelt es sich um ein Problem des Abgabenrechts. Die KFZ-Steuer gehört zu den Landessteuern, wenn die Wohnsitze innerhalb des selben Bundeslandes liegen fließen sie also in denselben Topf.

Das Problem des Örtlichen Steueraufkommens und dem teilweise vorgenommenen Finanzausgleich, ist den Finanzverwaltungen schon lange bekannt. Die Verteilung des Steueraufkommens ist aber staatliche Aufgabe, deshalb kann sich für sie daraus keine Strafbarkeit ergeben.

Um Ausgleich zu gewährleisten wird beispielsweise bei der Einkommensteuer (falls Wohnsitzort und Arbeitsort auseinanderfallen) die am Arbeitsort entrichtete ESt, dem Wohnsitzort erstattet --> deshalb sollten auch immer die Lohnsteuerkarten beim FA im Wonsitzort abgegeben werden um die Zurechnung zu ermöglichen (war zumindest früher so).
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