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gibt es gegen Möglichkeit gegen Gericht oder Richter vor zu gehen, wenn es um einige falsche Angaben durch gegener an Gericht geleitet worden sind.
Dies sind selbst verstänlich beweisbar.
Dadurch ist zu eine Beschluß gekommen, was meine Nachteile entspricht.
Also meine Zeugen sind Beweismittel sind durch untätigkeit meinem Rechtsvertreter nicht weiter geleitet worden. Deshalt hat mein Gegner gewonnen.
Ich selbst habe ich dagegen widerspruch gelegt und Mandant entzogen.
Die Klage wurde von OLG zurückgewiesen.
Kann man gegen die Entscheidungen von AG vorgehen ? und wie ?
Da die Klage von OLG unbegründet zurück gewiesen wurde, kann man noch das Gericht verklagen ?
Meine Angaben und beweismittel sind nicht überprüft worden.
> wenn es um einige falsche Angaben durch gegener an Gericht geleitet worden sind.
> Dies sind selbst verstänlich beweisbar.
Ist das auch "verstänlich" ausdrückbar? Was soll denn "wenn es um einige falsche Angaben durch gegener an Gericht geleitet worden sind" bedeuten?
> Also meine Zeugen sind Beweismittel sind durch untätigkeit meinem Rechtsvertreter nicht weiter geleitet worden. Deshalt hat mein Gegner gewonnen.
Ergo *deshalb* und nicht wegen eines Fehlers des Gerichtes. Also warum meinen Sie, gegen das *Gericht* vorgehen zu können?
> Kann man gegen die Entscheidungen von AG vorgehen ? und wie ?
Die üblichen Rechtsmittel - Berufung, Revision. Wenn das nicht mehr geht, ist der Zug abgefahren.
> Da die Klage von OLG unbegründet zurück gewiesen wurde, kann man noch das Gericht verklagen ?
"Das Gericht verklagen"? Weswegen das denn? _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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> wenn es um einige falsche Angaben durch gegener an Gericht geleitet worden sind.
> Dies sind selbst verstänlich beweisbar.
Ist das auch "verstänlich" ausdrückbar? Was soll denn "wenn es um einige falsche Angaben durch gegener an Gericht geleitet worden sind" bedeuten?
> Also meine Zeugen sind Beweismittel sind durch untätigkeit meinem Rechtsvertreter nicht weiter geleitet worden. Deshalt hat mein Gegner gewonnen.
Ergo *deshalb* und nicht wegen eines Fehlers des Gerichtes. Also warum meinen Sie, gegen das *Gericht* vorgehen zu können?
> Kann man gegen die Entscheidungen von AG vorgehen ? und wie ?
Die üblichen Rechtsmittel - Berufung, Revision. Wenn das nicht mehr geht, ist der Zug abgefahren.
> Da die Klage von OLG unbegründet zurück gewiesen wurde, kann man noch das Gericht verklagen ?
"Das Gericht verklagen"? Weswegen das denn?
Bei allem Respekt für Ihre Geduld und Ihre Mühe, Herr Schaffrath,die Sie sich hier machen:
Ich glaube nicht, dass wir dem Forum einen Dienst erweisen, wenn wir Fragen nach Rechtsberatung im Einzelfall, die nach den Forenregeln ausdrücklich nicht erwünscht sind, dennoch beantworten. Wir signalisieren damit, dass man diese Regeln sanktionslos umgehen kann und provozieren damit alleine die ausufernde Wiederholung solcher Regelverstöße.
Das gilt um so mehr, als diese hier gestellten Fragen mit Anwaltlichem Berufsrecht auch nicht das Geringste zu tun haben und zudem die Antworten zwangsläufig Stückwerk bleiben müssen, weil auch die Fragen naturgemäß nur Stückwerk sind. Solches Stückwerk aber birgt zudem immer die Gefahr, dass es mehr Fehler enthält, als es erklärt.
Man könnte ja einmal den Versuch machen, den Fragesteller um Auskunft zu bitten, was er jetzt mehr weiß, als zuvor.
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