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Verfasst am: 25.11.06, 20:07 Titel: Referendariat anders als Studiumschwerpunkt
Guten Abend. Meine Bekannte hat Jura studiert. Ihr Schwerpunkt war Wirtschaftsrecht. Jetzt ist sie Referendarin, und zwar beim Amtsgericht als Vertretung der Staatsanwaltschaft. Warum ist sie Referendarin im Strafrecht, obwohl Studiumschwerpunkt Wirtschaftsrecht war? _________________ Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann
"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage."
Durch das neue Prüfungsrecht haben die Schwerpunkte m.E. eine Aufwertung erfahren.
Man mag es vielleicht noch nicht Spezialisierung nennen, aber man lernt doch so einiges, wie ich aus eigener Erfahrung berichten kann.
Beitragsschreiber hat es allerdings völlig richtig festgestellt, dass man zum Volljuristen ausgebildet wird, einen Volljuristen der bereits direkt nach dem zweiten Examen voll spezialisiert ist gibt es wohl nur dann, wenn es der Jurist in Eigenregie bewerkstelligt hat (z.B. Promotion, LL.M. etc.)
Anmeldungsdatum: 12.01.2005 Beiträge: 1524 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 29.11.06, 18:57 Titel:
Hi Thot!
Zitat:
Durch das neue Prüfungsrecht haben die Schwerpunkte m.E. eine Aufwertung erfahren. Man mag es vielleicht noch nicht Spezialisierung nennen, aber man lernt doch so einiges, wie ich aus eigener Erfahrung berichten kann.
Naja, ich finde das ist subjektiv! Wenn ich meinen Schwerpunkt vergleiche mit dem ehem. Wahlfachgruppe, dann waren in der alten WFG mehr und besser aufeinander abgestimmte Veranstaltungen. Das liegt daran, dass Anzahl SP < Anzahl alter WFG!
Lediglich die Prüfungsart ist verändert und honoriert den Schwerpunkt. Früher i.d.R. nur Klausur und mdl. Prüfung. Jetzt kann mitunter der Student selber gewichten, wo Klausur und wo mdl. Prüfung und wo ggf. Studienarbeit!
Anmeldungsdatum: 12.01.2005 Beiträge: 1524 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 30.11.06, 08:24 Titel:
Nachtrag:
@ThoT: Gerade das positive für den Studenten, dass man sich Prüfungsspezifisch vorbereiten kann (die Veranstaltungen zur Klausur, die zur mdl. Prüfung) bürgt die Gefahr, dass man nicht breit lernt. Ich kann das primär an meinem SP/WF feststellen.
Früher hat man WFG Steuer/Gesellschaftsrecht genommen. Da dass nur 2 Klausuren und 1Mdl. Prüfung im 1. StEX war, hat man breit alles gelernt. Man ist freiwillig in x Vorlesungen gegangen. Eben alles, was die Uni zur WFG angeboten hat. Man wusste ja nicht was im StEX genau kommt.
Jetzt haben wir SP. An unserer guten alten Humboldt ist das ziehmlich schlecht in meinem SP "Europäisierung und Internationalisierung des Privat- und Wirtschaftsrecht". Wir schreiben eine Klausur zu 4 Obligatorischen Veranstaltungen und müssen dann zu 4 Fakultativen mdl. Prüfung und Studienarbeit machen. Problem: Weil man Fakultativ viel anbietet, muss obligatorisch breit sein. Ergo: in der Klausur habe ich effektiv 4 Miniklausuren gehabt, die NICHTS miteinander zu tun gehabt haben. Ich hatte das Kartellrecht, Kapitalmarktrecht-Kapitalgesellschaftsrecht, IPR-Rechtsvergleichung und (weit) Immaterialgüterrecht. Also hier von "Spezialisierung" zu sprechen ist m.E. schon eine Farce! Naja und im Fakultativen dann Steuerrecht. Das passte mir besser, aber der obligatorische Teil war dafür "für die Katz". Und mit 4 Veranstaltungen + Seminar zum Steuerrecht kann man auch nicht von "Spezialisierung" reden.
Besser sind da "engere" SP. (Bspw Europarecht) wo dann fakultativ auf obligatorisch tatsächlich aufbaut. Aber das ist leider die Ausnahme.
Ergo: der SP ist studentenfreundlicher, in der WFG hat man mehr gelernt!
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