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barwedel FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 21.06.2006 Beiträge: 202
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Verfasst am: 05.12.06, 20:07 Titel: |
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@ nyctramp
Ist richtig, das kann letztendlich nur der Eigentümer selbst.
Aber dem wurde grade eine neue Hüfte eingesetzt, so dass es noch etwas dauern könnte, bis der selbst eine Begehung machen kann.
Insofern haben wir das anhand von Fotos abgeklärt.
Ja sicher, ein Nebengebäude, das nach telefonischer Auskunft der Versicherung nicht in der Gebäudeversicherung enthalten ist. Die Unterlagen des Eigentümers will ich als Haushüter auf keinen Fall durchkramen.
Das Nebengebäude ist zwar 200 Meter entfernt, aber auf dem selben Grundstück.
@Duisburger
Tut mir leid, bin doch recht einfältig - was da zwischen Klugscheisser an und aus steht-
ist mir nicht verständlich. Ich gehe aber mal davon aus, dass es dafür auch nicht gedacht war.
Sollte ich den Fortgang dieser Angelegenheit mitbekommen, werde ich darüber berichten. |
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nyctramp FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 15.08.2005 Beiträge: 543
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Verfasst am: 06.12.06, 08:41 Titel: |
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@barwedel
Duisburger meinte meinen ironisch gemeinten Hinweis "Versicherung sind halt auch nur Menschen" und wollte den entsprechend kommentieren. Duisburger erläutert hier die eigentlichen Aufgaben einer Versicherung, wie Versicherungen ursprünglich entstanden sind und welcher Gedanke hinter einer Versicherung steht.
Ich glaube auch nicht, dass er mir hier widersprechen wollte.
Für alle: Mit "Versicherungen sind halt auch nur Menschen" ist gemeint, dass bei Versicherungen halt auch nur Menschen arbeiten. Und die machen bekanntlich auch mal Fehler. Entweder bewußt oder unbewußt. Außerdem sind die Mitarbeiter je nach Versicherung stärker oder weniger stark angehalten, Forderungen gegenüber Versicherten abzuweisen. Jede erfolgreich abgewiesene Forderung erhöht den Gewinn der Versicherung. Wobei natürlich nicht gesagt ist, dass dies in diesem Fall zutreffen muß, da es auch tatsächlich sein kann, dass der Versicherungsschutz nicht gegeben ist. Aber mangels Unterlagen lässt sich das von hier aus nicht beurteilen.
P.S.: Ein schönes - wenn auch etwas überzogenes - Beispiel zu möglichen Versicherungspraktiken bietet das Buch "Der Regenmacher". Unterhaltsam geschrieben, allerdings schon älter. _________________ Wer nach seinen Rechten fragt sollte auch nach seinen Pflichten fragen. Alle Kommentare geben nur meine persönliche Meinung wieder. |
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Mogli FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.12.2004 Beiträge: 3586 Wohnort: Pfalz
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Verfasst am: 06.12.06, 09:49 Titel: |
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[quote="nyctramp
P.S.: Ein schönes - wenn auch etwas überzogenes - Beispiel zu möglichen Versicherungspraktiken bietet das Buch "Der Regenmacher". ..[/quote]
wobei man nicht die angeblichen Geschäftspraktiken von US-amerikanischen Krankenversicherern mit denen von deutschen Sachversicherern in einen Topf werfen sollte....
Grüße, Mogli |
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barwedel FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 21.06.2006 Beiträge: 202
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Verfasst am: 16.01.07, 00:06 Titel: |
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Falls es für jemanden interessant ist -
Habe heute von meinem Bekannten, der nun endlich aus dem Krankenhaus raus ist und nun eine Reha macht erfahren, dass er heute eine Zahlung direkt vom Wasserversorger erhalten hat.
Er musste kein Schadensformular für eine Versicherung ausfüllen-nichts.
Ich habe nur während meiner "Haushüterzeit" eine Aufstellung über die Stunden angefertigt und über die beschädigten Sachen, die hat er unterschrieben und ich habe die dann so formlos an den Wasserversorger geschickt, ohne jegliche Anlage von Rechnungen der beschädigten Werkzeuge, Materialien usw... |
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Dookie82 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.02.2006 Beiträge: 2223 Wohnort: Nebenan
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Verfasst am: 17.01.07, 09:39 Titel: |
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Das ist schön zu hören... _________________ Ständig verschwinden Senioren spurlos im Internet, weil Sie "ALT" und "ENTFERNEN" gleichzeitig drücken!
"Jeder Idiot kann etwas wissen. Entscheidend ist das Verständnis." Albert Einstein
Schokolade ist gut gegen Zähne. |
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Duisburger FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 22.03.2006 Beiträge: 665
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Mogli FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.12.2004 Beiträge: 3586 Wohnort: Pfalz
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Verfasst am: 18.01.07, 08:01 Titel: |
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Für alle, die´s interessirt: ich hab zufällig im VersR 2000 (S. 1337ff) einen Aufsatz gefunden über die Haftung von Rohrleitungsbetreibern.
Danach unterliegt der Betreiber einer Rohrleitungsanlage (auch die kommunale Wasserversorgung) einer Gefährdungshaftung nach § 2 HPflG. Demnach kann hier also eine Schadenersatzverpflichtung auch ohne Verschulden bestehen.
Wieder was gelernt.....  _________________ Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst. |
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Dookie82 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.02.2006 Beiträge: 2223 Wohnort: Nebenan
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Verfasst am: 18.01.07, 09:55 Titel: |
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Wow!
| Mogli hat folgendes geschrieben:: |
Wieder was gelernt.....  |
...wohl wahr... _________________ Ständig verschwinden Senioren spurlos im Internet, weil Sie "ALT" und "ENTFERNEN" gleichzeitig drücken!
"Jeder Idiot kann etwas wissen. Entscheidend ist das Verständnis." Albert Einstein
Schokolade ist gut gegen Zähne. |
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Duisburger FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 22.03.2006 Beiträge: 665
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barwedel FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 21.06.2006 Beiträge: 202
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Verfasst am: 18.01.07, 23:08 Titel: |
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| Duisburger hat folgendes geschrieben:: | | wurde den die Forderung 1:1 anerkannt? |
JA. |
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