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Regressforderung KFZ Versicherung

 
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ich1961
Interessierter


Anmeldungsdatum: 04.09.2006
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 06.12.06, 13:28    Titel: Regressforderung KFZ Versicherung Antworten mit Zitat

hallo,
mal angenommen im Jahr 2004 hätte meine Frau einen Unfall verursacht.

Jetzt nach über 2 Jahren würde sich die Versicherung melden und eine Regress forderung in Höhe von fast 10.000 € stellen, da angeblich der Versicherungsbeitrag nicht bezahlt war.

Müsste man dieser Forderung nachkommen ?

Gibt es eigentlich eine Höchstgrenze für einen Regressanspruch ?


mfg
Ich 1961
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Dookie82
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.02.2006
Beiträge: 2223
Wohnort: Nebenan

BeitragVerfasst am: 06.12.06, 13:40    Titel: Re: Regressforderung KFZ Versicherung Antworten mit Zitat

ich1961 hat folgendes geschrieben::
hallo,
mal angenommen im Jahr 2004 hätte meine Frau einen Unfall verursacht.

Jetzt nach über 2 Jahren würde sich die Versicherung melden und eine Regress forderung in Höhe von fast 10.000 € stellen, da angeblich der Versicherungsbeitrag nicht bezahlt war.

Müsste man dieser Forderung nachkommen ?

Gibt es eigentlich eine Höchstgrenze für einen Regressanspruch ?


mfg
Ich 1961



Wenn kein Versicherungsvertrag zu diesem Zeitpunkt bestand, dann können auch 10.000,- Regress gefordert werden...

Um das korrekt zu beurteilen, reichen jedoch die Angaben bei weitem nicht aus...
Lesen Sie sich mal § 39 VVG durch.

Im Übrigen verjähren Ansprüche nach 3 Jahren...
_________________
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Duisburger
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 22.03.2006
Beiträge: 665

BeitragVerfasst am: 06.12.06, 18:33    Titel: Antworten mit Zitat

auch wenn ein Vertrag bestand könnten Regreßforderungen auf den Versicherungsnehmer zukommen...
Z.b. wenn das Verfahren erst jetzt rechtskräftig abgeschlossen wurde.
Die Höhe des Regreß für etwaige Verstöße regelt der Versicherungsvertrag bzw. die zu Grunde liegenden Versicherungsbedingungen.

Und demnächst bitte einen abstrakten Fall schildern Idee
_________________
MfG,
Duisburger

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