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hallo,
mal angenommen im Jahr 2004 hätte meine Frau einen Unfall verursacht.
Jetzt nach über 2 Jahren würde sich die Versicherung melden und eine Regress forderung in Höhe von fast 10.000 € stellen, da angeblich der Versicherungsbeitrag nicht bezahlt war.
Müsste man dieser Forderung nachkommen ?
Gibt es eigentlich eine Höchstgrenze für einen Regressanspruch ?
hallo,
mal angenommen im Jahr 2004 hätte meine Frau einen Unfall verursacht.
Jetzt nach über 2 Jahren würde sich die Versicherung melden und eine Regress forderung in Höhe von fast 10.000 € stellen, da angeblich der Versicherungsbeitrag nicht bezahlt war.
Müsste man dieser Forderung nachkommen ?
Gibt es eigentlich eine Höchstgrenze für einen Regressanspruch ?
mfg
Ich 1961
Wenn kein Versicherungsvertrag zu diesem Zeitpunkt bestand, dann können auch 10.000,- Regress gefordert werden...
Um das korrekt zu beurteilen, reichen jedoch die Angaben bei weitem nicht aus...
Lesen Sie sich mal § 39 VVG durch.
Im Übrigen verjähren Ansprüche nach 3 Jahren... _________________ Ständig verschwinden Senioren spurlos im Internet, weil Sie "ALT" und "ENTFERNEN" gleichzeitig drücken!
"Jeder Idiot kann etwas wissen. Entscheidend ist das Verständnis." Albert Einstein
auch wenn ein Vertrag bestand könnten Regreßforderungen auf den Versicherungsnehmer zukommen...
Z.b. wenn das Verfahren erst jetzt rechtskräftig abgeschlossen wurde.
Die Höhe des Regreß für etwaige Verstöße regelt der Versicherungsvertrag bzw. die zu Grunde liegenden Versicherungsbedingungen.
Und demnächst bitte einen abstrakten Fall schildern _________________ MfG,
Duisburger
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