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Verfasst am: 07.12.06, 13:13 Titel: Wasserschaden und seine Folgen
Hallo zusammen,
wie sieht es eigentlich aus wenn man seine Wohnung renovieren muss
weil es zB. einen Wasserschaden gab. und man dadurch möbel abbauen
muss und die dabei kaputt gehen weil sie vielleicht zu alt sind und schon
so oft auf und abgebaut wurden das sie einfach nicht mehr halten.
Kommt da eine versichrung für auf ?
Zuletzt bearbeitet von Forumuser am 07.12.06, 14:02, insgesamt 1-mal bearbeitet
evtl. über die "bewegungs- und schutzkosten", ist aber auslegungssache und sollte genau in den versicherungsbedingungen nachgelesen werden. _________________ MfG,
Duisburger
evtl. über die "bewegungs- und schutzkosten", ist aber auslegungssache und sollte genau in den versicherungsbedingungen nachgelesen werden.
Ich denke auch eher, dass dies sehr unwahrscheinlich ist (Auslegungssache).
Seit wann werden da denn Beschädigungen übernommen...
Hier sind doch nur die Kosten für das Ab- und Aufbauen gedeckt (und eben Schutzkosten)...,
dass dort Sachbeschädigungen übernommen werden, wäre mir neu.
Für den Ab- und Aufbau kann man ja eine Firma beauftragen... sollte diese die Möbel beschädigen kann man deren Betriebshaftpflicht belangen...
Die eigene PHV wird den Schaden jedoch nicht übernehmen, da kein Drittschaden vorliegt...
Grüßle Dookie! _________________ Ständig verschwinden Senioren spurlos im Internet, weil Sie "ALT" und "ENTFERNEN" gleichzeitig drücken!
"Jeder Idiot kann etwas wissen. Entscheidend ist das Verständnis." Albert Einstein
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