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Wasserschaden und seine Folgen

 
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Forumuser
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Anmeldungsdatum: 07.12.2006
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 07.12.06, 13:13    Titel: Wasserschaden und seine Folgen Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

wie sieht es eigentlich aus wenn man seine Wohnung renovieren muss
weil es zB. einen Wasserschaden gab. und man dadurch möbel abbauen
muss und die dabei kaputt gehen weil sie vielleicht zu alt sind und schon
so oft auf und abgebaut wurden das sie einfach nicht mehr halten.

Kommt da eine versichrung für auf ?


Zuletzt bearbeitet von Forumuser am 07.12.06, 14:02, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Dookie82
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Anmeldungsdatum: 13.02.2006
Beiträge: 2223
Wohnort: Nebenan

BeitragVerfasst am: 07.12.06, 15:17    Titel: Antworten mit Zitat

Nein, da der Hausrat wohl nicht durch das Wasser, sondern durch das Auseinanderbauen des Mieters zerstört wurde...

Außerdem dürfte es ja sowieso nichts mehr Wert gewesen sein, wenn es nichtmal mehr einen vorschriftsmäßigen Abbau übersteht.

Grüßle Dookie!
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Duisburger
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Anmeldungsdatum: 22.03.2006
Beiträge: 665

BeitragVerfasst am: 07.12.06, 18:36    Titel: Antworten mit Zitat

evtl. über die "bewegungs- und schutzkosten", ist aber auslegungssache und sollte genau in den versicherungsbedingungen nachgelesen werden.
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MfG,
Duisburger

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Dookie82
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Anmeldungsdatum: 13.02.2006
Beiträge: 2223
Wohnort: Nebenan

BeitragVerfasst am: 08.12.06, 08:52    Titel: Antworten mit Zitat

Duisburger hat folgendes geschrieben::
evtl. über die "bewegungs- und schutzkosten", ist aber auslegungssache und sollte genau in den versicherungsbedingungen nachgelesen werden.



Ich denke auch eher, dass dies sehr unwahrscheinlich ist (Auslegungssache).
Seit wann werden da denn Beschädigungen übernommen... Geschockt Frage

Hier sind doch nur die Kosten für das Ab- und Aufbauen gedeckt (und eben Schutzkosten)...,
dass dort Sachbeschädigungen übernommen werden, wäre mir neu.

Für den Ab- und Aufbau kann man ja eine Firma beauftragen... sollte diese die Möbel beschädigen kann man deren Betriebshaftpflicht belangen...

Die eigene PHV wird den Schaden jedoch nicht übernehmen, da kein Drittschaden vorliegt...

Grüßle Dookie! Smilie
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