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Verfasst am: 07.12.06, 22:03 Titel: Trennung bei Nichtehelichen Gemeinschaften
Hallo,
folgende Situation könnte passieren, Mann mit Kind trifft Frau und zieht gemeinsam in ein Haus mit ihr, Mann mit Kind nimt Frau in seine bestehende Familienunfallversicherung auf.
Nach 11Monaten trennt sich nun dieses Paar, ist diese gemeinsame Versicherung noch gültig oder endet die Versicherung mit Beendigung der Beziehung,oder ist die Versicherung weiterhin für beide gültig.
Verfasst am: 07.12.06, 22:07 Titel: Re: Trennung bei Nichtehelichen Gemeinschaften
klausp62 hat folgendes geschrieben::
Hallo,
folgende Situation könnte passieren, Mann mit Kind trifft Frau und zieht gemeinsam in ein Haus mit ihr, Mann mit Kind nimt Frau in seine bestehende Familienunfallversicherung auf.
Nach 11Monaten trennt sich nun dieses Paar, ist diese gemeinsame Versicherung noch gültig oder endet die Versicherung mit Beendigung der Beziehung,oder ist die Versicherung weiterhin für beide gültig.
gruß und dank Klaus
Ich galube, dass ist das falsche Forum. Könnte jemand mal verschieben?
Verfasst am: 07.12.06, 22:09 Titel: Re: Trennung bei Nichtehelichen Gemeinschaften
ingok. hat folgendes geschrieben::
klausp62 hat folgendes geschrieben::
Hallo,
folgende Situation könnte passieren, Mann mit Kind trifft Frau und zieht gemeinsam in ein Haus mit ihr, Mann mit Kind nimt Frau in seine bestehende Familienunfallversicherung auf.
Nach 11Monaten trennt sich nun dieses Paar, ist diese gemeinsame Versicherung noch gültig oder endet die Versicherung mit Beendigung der Beziehung,oder ist die Versicherung weiterhin für beide gültig.
gruß und dank Klaus
Ich galube, dass ist das falsche Forum. Könnte jemand mal verschieben?
VG
Ingo
Hallo,
wo muß die Frage gestellt werden?? Edit Holzschuher: Ich probiere es mal mit Versicherungsrecht -> verschoben.
Wenn es hart auf hart kommt sprich ein Versicherungsfall eintritt wird die Versicherung sich sicher auf die Mitversicherung des Lebenspartners berufen (sofern dies so bei der Versicherung angegeben war). Aufgrund der Trennung endet diese Lebenspartnerschaft und somit der Versicherungsschutz. Aber - am besten bei besagter Versicherung anrufen und nachfragen - dann ist man da sicher.
Es wäre jedenfalls besser von vornherein zu wissen wie der Sachverhalt liegt anstatt im Versicherungsfall überrascht zu werden / sein.
Wenn es hart auf hart kommt sprich ein Versicherungsfall eintritt wird die Versicherung sich sicher auf die Mitversicherung des Lebenspartners berufen (sofern dies so bei der Versicherung angegeben war).
Und was soll das für Folgen haben
Honeybunny hat folgendes geschrieben::
Es wäre jedenfalls besser von vornherein zu wissen wie der Sachverhalt liegt anstatt im Versicherungsfall überrascht zu werden / sein.
Von was überrascht? Von der Zahlung durch die Versicherung
Honeybunny hat folgendes geschrieben::
Aufgrund der Trennung endet diese Lebenspartnerschaft und somit der Versicherungsschutz.
Die sind nicht verheiratet gewesen, d.h. dass der Versicherungsschutz nicht automatisch endet, da die ehemalige,
nichteheliche Partnerin namentlich im Vertrag aufgeführt wurde, anders war sie nämlich nicht zu versichern...
Grüßle Dookie! _________________ Ständig verschwinden Senioren spurlos im Internet, weil Sie "ALT" und "ENTFERNEN" gleichzeitig drücken!
"Jeder Idiot kann etwas wissen. Entscheidend ist das Verständnis." Albert Einstein
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