Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Trennung bei Nichtehelichen Gemeinschaften
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Trennung bei Nichtehelichen Gemeinschaften

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Versicherungsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
klausp62
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.11.2005
Beiträge: 22
Wohnort: Neumünster

BeitragVerfasst am: 07.12.06, 22:03    Titel: Trennung bei Nichtehelichen Gemeinschaften Antworten mit Zitat

Hallo,

folgende Situation könnte passieren, Mann mit Kind trifft Frau und zieht gemeinsam in ein Haus mit ihr, Mann mit Kind nimt Frau in seine bestehende Familienunfallversicherung auf.
Nach 11Monaten trennt sich nun dieses Paar, ist diese gemeinsame Versicherung noch gültig oder endet die Versicherung mit Beendigung der Beziehung,oder ist die Versicherung weiterhin für beide gültig.

gruß und dank Klaus
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
ingok.
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.08.2005
Beiträge: 927
Wohnort: Hamburg

BeitragVerfasst am: 07.12.06, 22:07    Titel: Re: Trennung bei Nichtehelichen Gemeinschaften Antworten mit Zitat

klausp62 hat folgendes geschrieben::
Hallo,

folgende Situation könnte passieren, Mann mit Kind trifft Frau und zieht gemeinsam in ein Haus mit ihr, Mann mit Kind nimt Frau in seine bestehende Familienunfallversicherung auf.
Nach 11Monaten trennt sich nun dieses Paar, ist diese gemeinsame Versicherung noch gültig oder endet die Versicherung mit Beendigung der Beziehung,oder ist die Versicherung weiterhin für beide gültig.

gruß und dank Klaus


Ich galube, dass ist das falsche Forum. Könnte jemand mal verschieben?

VG
Ingo
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
klausp62
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.11.2005
Beiträge: 22
Wohnort: Neumünster

BeitragVerfasst am: 07.12.06, 22:09    Titel: Re: Trennung bei Nichtehelichen Gemeinschaften Antworten mit Zitat

ingok. hat folgendes geschrieben::
klausp62 hat folgendes geschrieben::
Hallo,

folgende Situation könnte passieren, Mann mit Kind trifft Frau und zieht gemeinsam in ein Haus mit ihr, Mann mit Kind nimt Frau in seine bestehende Familienunfallversicherung auf.
Nach 11Monaten trennt sich nun dieses Paar, ist diese gemeinsame Versicherung noch gültig oder endet die Versicherung mit Beendigung der Beziehung,oder ist die Versicherung weiterhin für beide gültig.

gruß und dank Klaus


Ich galube, dass ist das falsche Forum. Könnte jemand mal verschieben?

VG
Ingo



Hallo,
wo muß die Frage gestellt werden?? Edit Holzschuher: Ich probiere es mal mit Versicherungsrecht -> verschoben.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Honeybunny
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.03.2005
Beiträge: 102
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 08.12.06, 09:31    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn es hart auf hart kommt sprich ein Versicherungsfall eintritt wird die Versicherung sich sicher auf die Mitversicherung des Lebenspartners berufen (sofern dies so bei der Versicherung angegeben war). Aufgrund der Trennung endet diese Lebenspartnerschaft und somit der Versicherungsschutz. Aber - am besten bei besagter Versicherung anrufen und nachfragen - dann ist man da sicher.

Es wäre jedenfalls besser von vornherein zu wissen wie der Sachverhalt liegt anstatt im Versicherungsfall überrascht zu werden / sein.

Gruß
Honeybunny
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Dookie82
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.02.2006
Beiträge: 2223
Wohnort: Nebenan

BeitragVerfasst am: 08.12.06, 09:52    Titel: Antworten mit Zitat

DAS THEMA IST DOPPELT GEPOSTET UND WURDE SCHON BEANTWORTET!
http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?t=92767


Honeybunny hat folgendes geschrieben::
Wenn es hart auf hart kommt sprich ein Versicherungsfall eintritt wird die Versicherung sich sicher auf die Mitversicherung des Lebenspartners berufen (sofern dies so bei der Versicherung angegeben war).

Geschockt Und was soll das für Folgen haben Frage



Honeybunny hat folgendes geschrieben::
Es wäre jedenfalls besser von vornherein zu wissen wie der Sachverhalt liegt anstatt im Versicherungsfall überrascht zu werden / sein.

Von was überrascht? Von der Zahlung durch die Versicherung Frage Winken



Honeybunny hat folgendes geschrieben::
Aufgrund der Trennung endet diese Lebenspartnerschaft und somit der Versicherungsschutz.

Die sind nicht verheiratet gewesen, d.h. dass der Versicherungsschutz nicht automatisch endet, da die ehemalige,
nichteheliche Partnerin namentlich im Vertrag aufgeführt wurde, anders war sie nämlich nicht zu versichern...


Grüßle Dookie!
_________________
Ständig verschwinden Senioren spurlos im Internet, weil Sie "ALT" und "ENTFERNEN" gleichzeitig drücken!

"Jeder Idiot kann etwas wissen. Entscheidend ist das Verständnis." Albert Einstein

Schokolade ist gut gegen Zähne.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Versicherungsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.