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Verfasst am: 07.12.06, 22:18 Titel: Trennung bei Nicht Ehelichen Gemeinschaften
Hallo,
folgende Situation könnte passieren, Mann mit Kind trifft Frau und zieht gemeinsam in ein Haus mit ihr, Mann mit Kind nimt Frau in seine bestehende Familienunfallversicherung auf.
Nach 11Monaten trennt sich nun dieses Paar, ist diese gemeinsame Versicherung noch gültig oder endet die Versicherung mit Beendigung der Beziehung,oder ist die Versicherung weiterhin für beide gültig.
StuWa hat Recht, da Sie nicht verheiratet sind/waren wurde die Person zusätzlich namentlich im Vertrag genannt...
Für die Löschung ist eine Meldung an den VR notwendig... _________________ Ständig verschwinden Senioren spurlos im Internet, weil Sie "ALT" und "ENTFERNEN" gleichzeitig drücken!
"Jeder Idiot kann etwas wissen. Entscheidend ist das Verständnis." Albert Einstein
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