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Trennung bei Nicht Ehelichen Gemeinschaften

 
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klausp62
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.11.2005
Beiträge: 22
Wohnort: Neumünster

BeitragVerfasst am: 07.12.06, 22:18    Titel: Trennung bei Nicht Ehelichen Gemeinschaften Antworten mit Zitat

Hallo,

folgende Situation könnte passieren, Mann mit Kind trifft Frau und zieht gemeinsam in ein Haus mit ihr, Mann mit Kind nimt Frau in seine bestehende Familienunfallversicherung auf.
Nach 11Monaten trennt sich nun dieses Paar, ist diese gemeinsame Versicherung noch gültig oder endet die Versicherung mit Beendigung der Beziehung,oder ist die Versicherung weiterhin für beide gültig.

gruß und dank Klaus
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StuWa
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.03.2005
Beiträge: 935
Wohnort: Bonn

BeitragVerfasst am: 07.12.06, 22:56    Titel: Antworten mit Zitat

Um das Versicherungsverhältnis für die Partnerin zu beenden, ist es erforderlich, hier als Versicherungsnehmer eine Teilkündigung hinsichtlich der nicht mehr im Versicherungsverband gewollten Personen auszusprechen (schriftlich!). Natürlich sind dabei die Kündigungsfristen zu beachten.
_________________
mit besten Grüßen aus Bonn Smilie und übrigens: auch ich bin renoméegeil und freue mich über grüne Punkte Winken
Und noch was, nachdem ich einmal deswegen "belehrt" wurde: wenn ich die maskuline Form verwende, meine ich natürlich auch die Damen Winken
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Dookie82
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.02.2006
Beiträge: 2223
Wohnort: Nebenan

BeitragVerfasst am: 08.12.06, 08:58    Titel: Antworten mit Zitat

StuWa hat Recht, da Sie nicht verheiratet sind/waren wurde die Person zusätzlich namentlich im Vertrag genannt...

Für die Löschung ist eine Meldung an den VR notwendig...
_________________
Ständig verschwinden Senioren spurlos im Internet, weil Sie "ALT" und "ENTFERNEN" gleichzeitig drücken!

"Jeder Idiot kann etwas wissen. Entscheidend ist das Verständnis." Albert Einstein

Schokolade ist gut gegen Zähne.
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