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Verjährung bei Straftaten

 
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kuaja
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Anmeldungsdatum: 29.05.2005
Beiträge: 1606

BeitragVerfasst am: 08.12.06, 16:27    Titel: Verjährung bei Straftaten Antworten mit Zitat

Wie ist eigentlich die Verjährung bei Straftaten?
Wie beim Zivilrecht?

Beispiel:
Totschlag am 11.4.1980.

Würde die Verjährung jetzt am 11.4.2000 sein oder erst am 1.1.2001?

(falls Totschlag nach zwanzig Jahren verjährt, was ich jetzt nicht geguckt habe)
_________________
Du kommst eigentlich mit jedem zurecht, auch wenn manche Situationen mitunter schwierig sind, weil deine Mitschüler dich sehr mögen und dich mit ihrer Zuneigung gar nicht in Ruhe lassen können.
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Toph
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Anmeldungsdatum: 28.02.2006
Beiträge: 2424
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 08.12.06, 16:28    Titel: Antworten mit Zitat

Ersteres; vgl. §§78 ff. StGB

Zitat:
(falls Totschlag nach zwanzig Jahren verjährt, was ich jetzt nicht geguckt habe)
Stimmt trotzdem. Winken
_________________
"§ 354 Abs. 1 a Satz 1 StPO bei verfassungskonformer Auslegung mit Grundgesetz vereinbar" Lachen
Bundesverfassungsgericht; Pressemitteilung Nr. 76/2007 vom 6. Juli 2007 zum Beschluss vom 14. Juni 2007 – 2 BvR 1447/05; 2 BvR 136/05
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lulu66
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Anmeldungsdatum: 06.06.2005
Beiträge: 2351
Wohnort: Wolkenkukucksheim h.d. Mond

BeitragVerfasst am: 08.12.06, 20:14    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo !

Hm. Aber gibt es da nicht die "erstmal muss es aufgefallen sein"- Regel ? Mal angenommen, der Totschlag war am 11.4.1980, aber das fiel erst später auf, weil das Opfer erst noch fröhlich den Rhein entlang trieb und erst am 01.01.1981 von arglosen, sich auf dem Neujahrsspaziergang befindlichen Passanten gefunden wurde ?

Und wie ist das mit Mord ? Wir hier, voll hinterm Mond, dachten, der verjährt nie ?

Oder gings hier bloss um den genauen Tag ?

*verwirrt kuck*


Liebe Grüsse

Lulu
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Jeder Satz, den ich äussere, muss als Frage verstanden werden, nicht als Behauptung.(Niels Bohr)

viel wichtiger jedoch und keine Frage :
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J.A.
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Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 3365
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 08.12.06, 20:49    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Hm. Aber gibt es da nicht die "erstmal muss es aufgefallen sein"- Regel ?


Nö, dann würde ja ein(z.B.) Diebstahl der nie auffällt nie verjähren.

Zitat:
Und wie ist das mit Mord ? Wir hier, voll hinterm Mond, dachten, der verjährt nie ?


Da denkt ihr richtig. Das "Mord" nie verjährt, steht explizit so im Gesetz. Aber "Dotschlach" is eben kein "Mochd" Winken

Zitat:
Oder gings hier bloss um den genauen Tag ?


Genau. Im Zivilrecht ist es "das Ende des Jahres, das ..." , also der 31.12.
Im Strafrecht beginnt die Verjährung mit der Beendigung der Tat, egal wann im Jahr die ist...
_________________
mit frdl. Grüßen

J.A.
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Justizstilblüten:"Die Reifeverzögerung des Angeklagten ist so groß, dass er einem Jugendrichter
gleichzustellen ist".
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lulu66
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Anmeldungsdatum: 06.06.2005
Beiträge: 2351
Wohnort: Wolkenkukucksheim h.d. Mond

BeitragVerfasst am: 08.12.06, 22:19    Titel: Antworten mit Zitat

J.A. hat folgendes geschrieben::
Zitat:
Hm. Aber gibt es da nicht die "erstmal muss es aufgefallen sein"- Regel ?


Nö, dann würde ja ein(z.B.) Diebstahl der nie auffällt nie verjähren.

..


*mit der flachen Hand vor die Stirn schlag*

..das leuchtet sogar uns hier hinterm Mond irgendwie ein......


Danke für die Erlärungen ! (edit :ups ! War mir wohl nicht im Klaren, ob ich nun Erklärung oder Erläuterung schreiben will... grins....also Dank für Beides !)

Liebe Grüsse

Lulu
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