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Verfasst am: 08.12.06, 16:27 Titel: Verjährung bei Straftaten
Wie ist eigentlich die Verjährung bei Straftaten?
Wie beim Zivilrecht?
Beispiel:
Totschlag am 11.4.1980.
Würde die Verjährung jetzt am 11.4.2000 sein oder erst am 1.1.2001?
(falls Totschlag nach zwanzig Jahren verjährt, was ich jetzt nicht geguckt habe) _________________ Du kommst eigentlich mit jedem zurecht, auch wenn manche Situationen mitunter schwierig sind, weil deine Mitschüler dich sehr mögen und dich mit ihrer Zuneigung gar nicht in Ruhe lassen können.
(falls Totschlag nach zwanzig Jahren verjährt, was ich jetzt nicht geguckt habe)
Stimmt trotzdem. _________________ "§ 354 Abs. 1 a Satz 1 StPO bei verfassungskonformer Auslegung mit Grundgesetz vereinbar"
Bundesverfassungsgericht; Pressemitteilung Nr. 76/2007 vom 6. Juli 2007 zum Beschluss vom 14. Juni 2007 – 2 BvR 1447/05; 2 BvR 136/05
Anmeldungsdatum: 06.06.2005 Beiträge: 2351 Wohnort: Wolkenkukucksheim h.d. Mond
Verfasst am: 08.12.06, 20:14 Titel:
Hallo !
Hm. Aber gibt es da nicht die "erstmal muss es aufgefallen sein"- Regel ? Mal angenommen, der Totschlag war am 11.4.1980, aber das fiel erst später auf, weil das Opfer erst noch fröhlich den Rhein entlang trieb und erst am 01.01.1981 von arglosen, sich auf dem Neujahrsspaziergang befindlichen Passanten gefunden wurde ?
Und wie ist das mit Mord ? Wir hier, voll hinterm Mond, dachten, der verjährt nie ?
Oder gings hier bloss um den genauen Tag ?
*verwirrt kuck*
Liebe Grüsse
Lulu _________________ Jeder Satz, den ich äussere, muss als Frage verstanden werden, nicht als Behauptung.(Niels Bohr)
viel wichtiger jedoch und keine Frage :
Jeder Einzelne zählt ! Du auch ! www.dkms.de
Hm. Aber gibt es da nicht die "erstmal muss es aufgefallen sein"- Regel ?
Nö, dann würde ja ein(z.B.) Diebstahl der nie auffällt nie verjähren.
Zitat:
Und wie ist das mit Mord ? Wir hier, voll hinterm Mond, dachten, der verjährt nie ?
Da denkt ihr richtig. Das "Mord" nie verjährt, steht explizit so im Gesetz. Aber "Dotschlach" is eben kein "Mochd"
Zitat:
Oder gings hier bloss um den genauen Tag ?
Genau. Im Zivilrecht ist es "das Ende des Jahres, das ..." , also der 31.12.
Im Strafrecht beginnt die Verjährung mit der Beendigung der Tat, egal wann im Jahr die ist... _________________ mit frdl. Grüßen
J.A.
___________________________________________________________________________________________
Justizstilblüten:"Die Reifeverzögerung des Angeklagten ist so groß, dass er einem Jugendrichter
gleichzustellen ist".
Anmeldungsdatum: 06.06.2005 Beiträge: 2351 Wohnort: Wolkenkukucksheim h.d. Mond
Verfasst am: 08.12.06, 22:19 Titel:
J.A. hat folgendes geschrieben::
Zitat:
Hm. Aber gibt es da nicht die "erstmal muss es aufgefallen sein"- Regel ?
Nö, dann würde ja ein(z.B.) Diebstahl der nie auffällt nie verjähren.
..
*mit der flachen Hand vor die Stirn schlag*
..das leuchtet sogar uns hier hinterm Mond irgendwie ein......
Danke für die Erlärungen ! (edit :ups ! War mir wohl nicht im Klaren, ob ich nun Erklärung oder Erläuterung schreiben will... grins....also Dank für Beides !)
Liebe Grüsse
Lulu _________________ Jeder Satz, den ich äussere, muss als Frage verstanden werden, nicht als Behauptung.(Niels Bohr)
viel wichtiger jedoch und keine Frage :
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