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Anmeldungsdatum: 14.03.2005 Beiträge: 30 Wohnort: berlin
Verfasst am: 08.12.06, 17:36 Titel: Hypothek kann nicht mehr gezahlt werden- wie verhandeln?
Hallo!
Wie verhandelt man am besten mit einer Bank?
Fall:
Person X hat eine Eigentumswohnung vollfinanziert, die selbst und mit 2 Kindern bewohnt wird.
Die Wohnung wurde mit 2 Darlehen finanziert. Eins mit Tilgung über Bausparkasse und eins als Annuitätendarlehen, in 2 Jahren ablaufend. Sicherheit ist die Abtretung einer Geldanlage über 25% der gesamten Finanzierungssumme, die jedoch noch nicht ausgezahlt werden kann. Außerdem ist eine bestehende kleine Lebensversicherung (noch mal etwa 10% der Finanzierungssumme) als Sicherheit abgetreten.
Person X ist inzwischen mit Mindestpension frühpensioniert worden und eine Reaktivierung ist aufgrund einer Krankheit vorerst nicht möglich.
Person X hat inzwischen nahezu alle Rücklagen aufgebraucht und möchte die Wohnung verkaufen. Die Wohnung kann jedoch nur mit Verlust von etwa 20% der finanzierten Summe verkauft werden.
X rechnet damit, dass ein Verkauf durch X nicht möglich ist, wegen der höheren Belastung im Grundbuch im Vergleich zum derzeitigen Wert der ETW.
X liegt nun jedoch mit dem Nettoeinkommen noch gut "10 Zeilen unterhalb der Pfändungsfreigrenze" und hat sich mit Schuldnerberatung in Verbindung gesetzt, die meinte, dass jetzt erst mal die Rückstände anfallen sollten, dann wieder zur Schulderberatung um dann mit der Bank zu verhandeln.
Was wäre taktisch klug?
Mietwohnung suchen, die Schulden anfallen lassen, bis sich die Bank meldet?
Oder jetzt mit Bank reden wegen Verkauf?
Der Bank die Situation ehrlich mitteilen?
Tilgung der Schulden ist praktisch nicht möglich, da das Vermögen nun fast vollständig aufgebraucht ist. (Umzugswagen wär noch drin )
Was soll der Bank da angeboten werden?
Was ist denn das bitte für eine Schuldnerberatung, die Ihnen rät erst einmal
Schulden auflaufen zu lassen, um dann wiederzukommen.
Erstens ist es m.E. in jedem Fall besser der Bank die Karten offen auf den Tisch zu legen
und zweitens sollte „X“ so schnell wie möglich eine andere Schuldnerberatung aufsuchen,
und mit denen die finanzielle Situation bis ins Detail durchgehen.
Ganz so aussichtslos erscheint mir der Fall nicht.
Gr.
ZetPeO _________________ Manche Menschen haben einen Gesichtskreis vom Radius Null und nennen ihn ihren Standpunkt
David Hilbert
Wenn die Sonne der Weisheit tief steht, werfen auch geistige Zwerge lange Schatten.
Anmeldungsdatum: 14.03.2005 Beiträge: 30 Wohnort: berlin
Verfasst am: 08.12.06, 20:28 Titel:
Hallo,
das war die zuständige Schuldnerberatung bei einem Vorgespräch. Hier geht es nach örtlicher Zuständigkeit. Da könnte man sich höchstens polizeilich ummelden, um zu einer anderen Schuldnerberatung zu kommen.
Anmeldungsdatum: 07.03.2006 Beiträge: 3729 Wohnort: Ober-Ramstadt | Das Tor zum Odenwald
Verfasst am: 09.12.06, 12:22 Titel:
dann versuchen sie zum vorgesetzten "durch zu kommen", ansonsten zwacken sie etwas vom "umzugswagen geld" ab u. lassen sich halt "profesionell" beraten.
auch wenn die situation jetzt für sie persönlich schlecht aussehen mag, schweigen ist def. keine lösung, jetzt kann man vielleicht noch was retten aber später wird es zu spät sein u. sie stehen mit noch mehr schulden da. _________________ LAIENMEINUNG! <---> Lese hier nur öfters!
Ab jetzt nurnoch Ringelpitz ohne anfassen!
Anmeldungsdatum: 14.03.2005 Beiträge: 30 Wohnort: berlin
Verfasst am: 26.01.07, 22:23 Titel:
Hallo,
so gehts weiter:
Person X hat nun der Bank die Situation schriftlich geschildert (wegen Krankheit praktisch zahlungsunfähig, keine Chance auf Pfändung, Kaufinteressent gefunden, Bitte um Entgegenkommen bei den Kosten wegen der Vorfälligkeitsentschädigung und des um 3000Euro geringeren Kaufpreises)
Teilweiser Zahlungsverzug besteht erst seit diesem Monat.
Die Hypothekenbank ging in ihrem Antwortschreiben mit keinem Wort auf die Bitte um Entgegenkommen ein, sondern teilte lediglich den üblichen Weg mit. Nämlich das eine Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung Gebühren iHv 100€ kostet, die vom Konto mittels Lastschrift abgezogen würden. Person X solle dies schriftlich bestätigen.
Weiter steht dort: " Bitte bedenken Sie, das wir einer Rückzahlung vor Ablauf der Zinsfestschreibung Ihrer Darlehen nur bei einem Objektkauf gegen Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung zustimmen können."
Macht es Sinn weiter mit der Bank zu verhandeln?
Was passiert wenn Person X mit dem Kaufinteressenten zum Notar geht und die Wohnung für knapp unter der Vollfinanzierung verkauft? Macht das der Notar überhaupt mit? Muß die Bereitschaft der Bank, die Belastungen zu löschen nicht vorher vorhanden sein?
Hat jemand Tips zur Verhandlung mit der Bank? (Möglichst soll die Bank auf die 3000Euro und die Vorfälligkeitsentsch. verzichten?)
Hat die Bank denn mehr davon, wenn sie die Wohnung für einen geringen Betrag versteigern läßt und Sicherheiten iHv 25% des Darlkhens kassiert?
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