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Muss ein Gast zerbrochene Gläser in Gaststätten bezahlen?

 
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Truthahn029
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Anmeldungsdatum: 31.12.2005
Beiträge: 1103
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 15.12.06, 02:31    Titel: Muss ein Gast zerbrochene Gläser in Gaststätten bezahlen? Antworten mit Zitat

Angenommen, ein Gast wirft in einer Gaststätte/Disco ein Glas (versehentlich) runter, welches zerbricht, muss er das dann bezahlen?
Wenn möglich bitte zutreffende § nennen.

Vorab vielen Dank!


Zuletzt bearbeitet von Truthahn029 am 27.12.06, 02:27, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Adromir
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 30.10.2005
Beiträge: 5610
Wohnort: Hannover

BeitragVerfasst am: 15.12.06, 09:22    Titel: Antworten mit Zitat

Nach §823 Abs. 1 BGB ja:

Zitat:
Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.
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skayritera
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Anmeldungsdatum: 01.01.2005
Beiträge: 723
Wohnort: Irgendwo im Schwarzwald

BeitragVerfasst am: 17.12.06, 20:49    Titel: Antworten mit Zitat

Und wie ist es dann wenn der Gast das Glas oder Teller versehentlich zerbricht?
_________________
Mfg Skayritera Winken
HINWEIS: Von mir gibs keine konkrete Rechtberatung, keine Garantie! Alles was ich hier sage sind Meinugsäußerungen!
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Truthahn029
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Anmeldungsdatum: 31.12.2005
Beiträge: 1103
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 17.12.06, 23:34    Titel: Antworten mit Zitat

skayritera hat folgendes geschrieben::
Und wie ist es dann wenn der Gast das Glas oder Teller versehentlich zerbricht?


Auch das ergibt sich aus § 823

Zitat:
Schadensersatzpflicht. (1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.


Liebe Grüße.
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