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Verfasst am: 18.12.06, 13:52 Titel: AGB Änderung 1997 im Vgl. 2006. Welche gelten?
Hallo zusammen.
Vlt kann mir hier mal jmd helfen.
Und zwar hat meine Oma einen Vertag mit einem Kabelanbieter im Jahre 1997 unterschrieben (Klar, AGB von 1997). Nun möchten wir den Vertrag kündigen.
Unter Vertragsdauer steht in der der alten AGB von 1997:
Zitat:
6. Vertragsdauer, Schadenersatz
Der Vertrag wird auf die Dauer von mindestens 3 jahren abgeschlossen. Er verlängert sich jeweils automatisch um ein weiteres Jahr, wenn nicht innerhalb einer Frist von sechs Wochen zum vetragsende schriftlich gekündigt wird.
Die aktuellen AGB sehen so aus:
Zitat:
11.Vertragslaufzeit, Kündigung
11.1 Es gilt die im Vertag angegebene Mindestlaufzeit
11.2 Eine Kündigung des Vertrages ist mit einer Frist von einem Monat um Monatsende erstmals zum Ende der Mindestvertragslaufzeit möglich
11.3 Wird der Vetrag nicht zum Ende der Mindestvertargslaufeit gekündigt, verlängert er sich um unbestimmte Zeitund ist von jeder Parteimit einer Frist von einem Monat zum Monatsende kündbar. jede Kündigung hat schriftlich per Post oder E-mail zu erfolgen.
Anscheinend gelten ja noch die alten AGB. Zumindest kam ein Schreiben, daß eine Kündigung um 1.11 07 akzeptiert ist. Ist das wirklich so?Kann mir das gar nicht vorstellen. Es kam auch in diesen 9 Jahren zu Preiserhöhungen, hat dies Auswirkungen auf die AGB? Wie kommt man da vorzeitig raus?
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Ihr FDR-Moderatorenteam
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 18.12.06, 18:28 Titel: Re: AGB Änderung 1997 im Vgl. 2006. Welche gelten?
TotalerLaie hat folgendes geschrieben::
Anscheinend gelten ja noch die alten AGB.
Das müßte man prüfen. Meist ist es eher so, daß Anbieter es lieber haben, daß ihre jeweils aktuellen AGB gelten und deswegen ihre Kunden von Änderungen informieren und dann, wenn diese nicht von ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen, die neuen AGB gelten.
Wenn hingegen eine solche Änderungsantragung nie vorgenommen wurde, gelten in der Tat die AGB zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses (wenn sie denn initial wirksamer Vertragsbestandteil geworden sind). Daran ist nichts zu rütteln, dem Betreiber steht es völlig frei, ob er in der Zwischenzeit anderen Kunden günstigere Konditionen andient oder nicht. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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