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Verfasst am: 19.12.06, 09:23 Titel: Wechsel der Rechtsschutzversicherung
Hallo!
Folgender fiktiver Fall:
Frau A wechselt Ihre Rechtschutzversicherung, da sie einen günstigeren Anbieter gefunden hat. Der Wechsel geht fließend über die Bühne, so dass Frau A zu keinem Zeitpunkt ohne Versicherungsschutz dasteht.
Wie verhält es sich nun bei einem Schadensfall, der seinen Ursprung bzw. seine Begründung während der Gültigkeitkeitsphase der alten ReV hatte, jetzt aber erst erkannt wurde.
Zahlt hier die alte ReV, die neue ReV oder evt. gar keine?
mfg
Die Alte, da die Ursache in deren Vertragslaufzeit entstanden ist, aber nur sofern noch keine Verjährung eingetreten ist... _________________ Ständig verschwinden Senioren spurlos im Internet, weil Sie "ALT" und "ENTFERNEN" gleichzeitig drücken!
"Jeder Idiot kann etwas wissen. Entscheidend ist das Verständnis." Albert Einstein
Die Alte, da die Ursache in deren Vertragslaufzeit entstanden ist, aber nur sofern noch keine Verjährung eingetreten ist...
Nicht so ganz richtig.
Die neue ReV tritt für die Kosten ein, die alte ReV kann aber ggfs. an den Kosten beteilligt werden. Das kommt auf das Schadensereignis an, pauschal kann die Frage eigentlich gar nicht beantwortet werden.
Der VN jedenfalls merkt davon nichts. Die Kosten des Rechtsstreits werden, sofern das Risiko bei den ReV versichert war/ist, übernommen.
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