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Wechsel der Rechtsschutzversicherung

 
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derrick
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Anmeldungsdatum: 31.01.2005
Beiträge: 604

BeitragVerfasst am: 19.12.06, 09:23    Titel: Wechsel der Rechtsschutzversicherung Antworten mit Zitat

Hallo!

Folgender fiktiver Fall:

Frau A wechselt Ihre Rechtschutzversicherung, da sie einen günstigeren Anbieter gefunden hat. Der Wechsel geht fließend über die Bühne, so dass Frau A zu keinem Zeitpunkt ohne Versicherungsschutz dasteht.
Wie verhält es sich nun bei einem Schadensfall, der seinen Ursprung bzw. seine Begründung während der Gültigkeitkeitsphase der alten ReV hatte, jetzt aber erst erkannt wurde.
Zahlt hier die alte ReV, die neue ReV oder evt. gar keine?
mfg
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Dookie82
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Anmeldungsdatum: 13.02.2006
Beiträge: 2223
Wohnort: Nebenan

BeitragVerfasst am: 19.12.06, 09:46    Titel: Antworten mit Zitat

Die Alte, da die Ursache in deren Vertragslaufzeit entstanden ist, aber nur sofern noch keine Verjährung eingetreten ist...
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Frank Oseloff
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Anmeldungsdatum: 15.01.2006
Beiträge: 5347
Wohnort: 58332 Schwelm

BeitragVerfasst am: 21.12.06, 22:22    Titel: Antworten mit Zitat

Dookie82 hat folgendes geschrieben::
Die Alte, da die Ursache in deren Vertragslaufzeit entstanden ist, aber nur sofern noch keine Verjährung eingetreten ist...

Nicht so ganz richtig.

Die neue ReV tritt für die Kosten ein, die alte ReV kann aber ggfs. an den Kosten beteilligt werden. Das kommt auf das Schadensereignis an, pauschal kann die Frage eigentlich gar nicht beantwortet werden.

Der VN jedenfalls merkt davon nichts. Die Kosten des Rechtsstreits werden, sofern das Risiko bei den ReV versichert war/ist, übernommen.
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Dookie82
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.02.2006
Beiträge: 2223
Wohnort: Nebenan

BeitragVerfasst am: 22.12.06, 10:51    Titel: Antworten mit Zitat

FHE01 hat folgendes geschrieben::
...die alte ReV kann aber ggfs. an den Kosten beteilligt werden.


Nicht so ganz richtig Winken

Die alte Versicherung muss hier sogar leisten... komplett!

Der VN kann es natürlich an die neue senden, jedoch wird die es einfach nur weiterleiten...




Wobei wir wieder bei der ursprünglichen Frage wären:
Zitat:
Zahlt hier die alte ReV, die neue ReV oder evt. gar keine?

Worauf ich die Antwort gab:
Zitat:
Die Alte, da die Ursache in deren Vertragslaufzeit entstanden ist, aber nur sofern noch keine Verjährung eingetreten ist...


Grüßle Dookie!
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