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Ausbildungsversicherung vom zahler kündbar?

 
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Kargh
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Anmeldungsdatum: 19.12.2006
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 19.12.06, 20:37    Titel: Ausbildungsversicherung vom zahler kündbar? Antworten mit Zitat

Wie würde es allgemein aussehen wenn Person A eine Ausbildungsversicherung für sein Kind B abschließt, kann person A sie nun kündigen und sie sich Auszahlen lassen oder auf eine Person C umschreiben lassen?
Oder auch sie sich selber bei Ablauf auszahlen lassen ?

Wäre einer der drei Fälle möglich oder ist sowas gesetzlich nicht möglich ?
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Duisburger
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Anmeldungsdatum: 22.03.2006
Beiträge: 665

BeitragVerfasst am: 19.12.06, 20:58    Titel: Antworten mit Zitat

Eine Ausbildungsversicherung ist eine Kapital-Lebensversicherung, die für die Kosten einer späteren Ausbildung aufkommen soll. Die Versicherungssumme wird zu Beginn des Studiums oder einer anderen Berufsausbildung fällig. Beitragszahler und Versicherter ist meist ein Elternteil. Stirbt der Beitragszahler vor Vertragsende, läuft die Versicherung beitragsfrei weiter. Stirbt das Kind, kann eine andere Person begünstigt werden.
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MfG,
Duisburger

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maconaut
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Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 3479

BeitragVerfasst am: 20.12.06, 10:47    Titel: Antworten mit Zitat

Schon klar, aber kann man eine Ausbildungsversicherung auch verkaufen, kündigen etc.? Wie bei jeder Lebensversicherung? Mit welchen nachteilen (Storno, Steuern ...)?

Stefan
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mitternacht
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 22.05.2005
Beiträge: 6331
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 22.12.06, 01:47    Titel: Antworten mit Zitat

Fragen Sie doch den Versicherer oder lesen Sie das Kleingedruckte.
_________________
mitternächtliche Grüße.


Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser. Teufel-Smilie

Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
Meine Damen und Herren, heute Abend sinkt für Sie: das Niveau!
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Kargh
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Anmeldungsdatum: 19.12.2006
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 22.12.06, 16:55    Titel: Antworten mit Zitat

mitternacht hat folgendes geschrieben::
Fragen Sie doch den Versicherer oder lesen Sie das Kleingedruckte.


Was wäre nur wenn unbekannt ist wo diese Versicherung abgeschloßen ist und kein Kontakt mehr mit dem der die Versicherung existiert, rein hypotehtisch da es sicher öfters so ist das solch eine Versicherung von Verwanden abgeschloßen worden ist und nach Jahren so langsam die Auszahlung ansteht aber die Personen kein Kontakt mehr haben, etwa durch Scheidung, Streit etc.
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Duisburger
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 22.03.2006
Beiträge: 665

BeitragVerfasst am: 23.12.06, 10:00    Titel: Antworten mit Zitat

siehe §166ff. des VerischerungsVertragsGesetz
_________________
MfG,
Duisburger

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