Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 19.12.06, 20:37 Titel: Ausbildungsversicherung vom zahler kündbar?
Wie würde es allgemein aussehen wenn Person A eine Ausbildungsversicherung für sein Kind B abschließt, kann person A sie nun kündigen und sie sich Auszahlen lassen oder auf eine Person C umschreiben lassen?
Oder auch sie sich selber bei Ablauf auszahlen lassen ?
Wäre einer der drei Fälle möglich oder ist sowas gesetzlich nicht möglich ?
Eine Ausbildungsversicherung ist eine Kapital-Lebensversicherung, die für die Kosten einer späteren Ausbildung aufkommen soll. Die Versicherungssumme wird zu Beginn des Studiums oder einer anderen Berufsausbildung fällig. Beitragszahler und Versicherter ist meist ein Elternteil. Stirbt der Beitragszahler vor Vertragsende, läuft die Versicherung beitragsfrei weiter. Stirbt das Kind, kann eine andere Person begünstigt werden. _________________ MfG,
Duisburger
Schon klar, aber kann man eine Ausbildungsversicherung auch verkaufen, kündigen etc.? Wie bei jeder Lebensversicherung? Mit welchen nachteilen (Storno, Steuern ...)?
Fragen Sie doch den Versicherer oder lesen Sie das Kleingedruckte.
Was wäre nur wenn unbekannt ist wo diese Versicherung abgeschloßen ist und kein Kontakt mehr mit dem der die Versicherung existiert, rein hypotehtisch da es sicher öfters so ist das solch eine Versicherung von Verwanden abgeschloßen worden ist und nach Jahren so langsam die Auszahlung ansteht aber die Personen kein Kontakt mehr haben, etwa durch Scheidung, Streit etc.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.