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JVEG

 
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Mahnman
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Anmeldungsdatum: 30.03.2006
Beiträge: 1537

BeitragVerfasst am: 16.12.06, 23:21    Titel: JVEG Antworten mit Zitat

Ich habe mal eine kurze Frage dazu: Die in Abschnitt 3 angegebenen Honorare für Übersetzer und Dolmetscher: Sind die dortigen Angaben incl. oder zzgl. der Mehrwertsteuer?
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Ceterum censeo Carthaginem esse delendam.
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Metzing
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Anmeldungsdatum: 29.01.2006
Beiträge: 8913
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 17.12.06, 00:57    Titel: Antworten mit Zitat

Die Entschädigungen nach dem 3. Abschnitt sind Netto-Honorare.

Beste Grüße

Metzing
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Τὸν ἥττω λόγον κρείττω ποιεῖν.
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Mahnman
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Anmeldungsdatum: 30.03.2006
Beiträge: 1537

BeitragVerfasst am: 18.12.06, 14:42    Titel: Antworten mit Zitat

Danke!
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Mahnman
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Anmeldungsdatum: 30.03.2006
Beiträge: 1537

BeitragVerfasst am: 21.12.06, 17:28    Titel: Antworten mit Zitat

Jetzt muss ich trotzdem nochmals nachfragen:

In § 11 stehen die Staffelpreise für Übersetzungen, je nach Schwierigkeitsgrad. Wer legt den eigentlich fest?
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Metzing
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 29.01.2006
Beiträge: 8913
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 21.12.06, 19:13    Titel: Antworten mit Zitat

Gute Frage. Spontan würde ich sagen, der Übersetzer - das Gericht wird's schon kürzen, wenn's das Honorar zu hoch findet... Winken
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Kobayashi Maru
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Anmeldungsdatum: 28.11.2005
Beiträge: 4524

BeitragVerfasst am: 21.12.06, 19:38    Titel: Antworten mit Zitat

Metzing hat folgendes geschrieben::
Gute Frage. Spontan würde ich sagen, der Übersetzer - das Gericht wird's schon kürzen, wenn's das Honorar zu hoch findet... Winken


Ja, ist glaube ich so. Ich hatte in dieser Woche ein Schreiben eines Sachverständigen auf dem Tisch, der mitteilte, daß er in Deutschland der einzige sei, der..... (ging um Finanzen), und er deshalb den höchst möglichen Stundensatz für sein Gutachten zugrundelegen wird.
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Vormundschaftsrichter
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Anmeldungsdatum: 03.01.2005
Beiträge: 2473
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 22.12.06, 09:43    Titel: Antworten mit Zitat

Kobayashi Maru hat folgendes geschrieben::
Metzing hat folgendes geschrieben::
Gute Frage. Spontan würde ich sagen, der Übersetzer - das Gericht wird's schon kürzen, wenn's das Honorar zu hoch findet... Winken


Ja, ist glaube ich so. Ich hatte in dieser Woche ein Schreiben eines Sachverständigen auf dem Tisch, der mitteilte, daß er in Deutschland der einzige sei, der..... (ging um Finanzen), und er deshalb den höchst möglichen Stundensatz für sein Gutachten zugrundelegen wird.

Beim Sachverständigen sind die Honorargruppen aber festgelegt (Anl. 1 zu § 9 JVEG). Eine besondere Vergütung kommt nur nach § 13 JVEG in Betracht.

Beim Dolmetscher legt das gericht den Schwierigkeitsgrad nach Ermessen fest.
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Gruß
Vormundschaftsrichter


der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt
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Kobayashi Maru
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Anmeldungsdatum: 28.11.2005
Beiträge: 4524

BeitragVerfasst am: 22.12.06, 11:27    Titel: Antworten mit Zitat

Vormundschaftsrichter hat folgendes geschrieben::
Beim Sachverständigen sind die Honorargruppen aber festgelegt (Anl. 1 zu § 9 JVEG). Eine besondere Vergütung kommt nur nach § 13 JVEG in Betracht.

Beim Dolmetscher legt das gericht den Schwierigkeitsgrad nach Ermessen fest.


Ja, klar. Stimmt.

Allerdings: Für Dolmetscher gibt es doch auch Honorargruppen analog § 9 Abs. 1 JVEG i. V. m. Anlage 1. Diesen Gruppen sind die einzelnen Sprachen zugeordnet, ich habe da vor kurzem mal eine entsprechende Einordnung gesehen, weiß allerdings nicht mehr wo. Insoweit dürfte es beim Dolmetscher keinen Ermessenspielraum geben, oder?

Beim Übersetzer spielt die zu übersetzende Sprache keine Rolle, sondern ausschließlich die Schwierigkeit des Textes i. S. v. schwer lesbar etc, sehe ich das richtig?
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Mahnman
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Anmeldungsdatum: 30.03.2006
Beiträge: 1537

BeitragVerfasst am: 22.12.06, 14:42    Titel: Antworten mit Zitat

Was mir in diesem § seltsam vorkommt:

JVEG hat folgendes geschrieben::
Ist die
Übersetzung, insbesondere wegen der Verwendung von Fachausdrücken
oder wegen schwerer Lesbarkeit des Textes, erheblich erschwert,
erhöht sich das Honorar auf 1,85 Euro, bei außergewöhnlich
schwierigen Texten auf 4 Euro.


Verwendung von Fachausdrücken??? Eigentlich sollten diese doch in jedem gerichtlichen Schriftsatz enthalten sein. Oder geht es hier nur um nichtjuristische Fachausdrücke?
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