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Verfasst am: 23.12.06, 09:12 Titel: Mehrwertsteuer bei KFZ Schaden abziehen?
Hallo zusammen,
Geschädigter A erhält von der Versicherung des Schädigers B den Betrag des Kosten- voranschlages einer Werkstatt abzüglich der Mwst. mit dem Hinweis dieser würde nach Einsendung der Reparaturrechnung gezahlt. A will den Schaden aber selbst reparieren. Ist das so gängige Praxis der Versicherer?
mit der Reform des Schuldrechts 2002 wurde auch der §249 II Satz 2 BGB geändert. Danach beinhaltet der erforderliche Geldbetrag für die Reparatur einer Sache die Umsatzsteuer nur, wenn und soweit diese tatsächlich angefallen ist.
Die Umsatzsteuer steht ja letztendlich auch nicht dem Geschädigten, sondern dem Finanzamt zu
Aber die Such-Funktion des Boards hätte sicher auch weitergeholfen _________________ MfG,
Duisburger
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