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recht.de :: Thema anzeigen - Mehrwertsteuer bei KFZ Schaden abziehen?
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Mehrwertsteuer bei KFZ Schaden abziehen?

 
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Hicki
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Anmeldungsdatum: 23.12.2006
Beiträge: 1
Wohnort: Aachen

BeitragVerfasst am: 23.12.06, 09:12    Titel: Mehrwertsteuer bei KFZ Schaden abziehen? Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

Geschädigter A erhält von der Versicherung des Schädigers B den Betrag des Kosten- voranschlages einer Werkstatt abzüglich der Mwst. mit dem Hinweis dieser würde nach Einsendung der Reparaturrechnung gezahlt. A will den Schaden aber selbst reparieren. Ist das so gängige Praxis der Versicherer?

Frohe Weihnachten!
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*P*
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Anmeldungsdatum: 20.03.2006
Beiträge: 3613

BeitragVerfasst am: 23.12.06, 09:16    Titel: Antworten mit Zitat

Ja, das ist so.
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Duisburger
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.03.2006
Beiträge: 665

BeitragVerfasst am: 23.12.06, 09:56    Titel: Antworten mit Zitat

mit der Reform des Schuldrechts 2002 wurde auch der §249 II Satz 2 BGB geändert. Danach beinhaltet der erforderliche Geldbetrag für die Reparatur einer Sache die Umsatzsteuer nur, wenn und soweit diese tatsächlich angefallen ist.
Die Umsatzsteuer steht ja letztendlich auch nicht dem Geschädigten, sondern dem Finanzamt zu Mit den Augen rollen

Aber die Such-Funktion des Boards hätte sicher auch weitergeholfen Lachen
_________________
MfG,
Duisburger

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