Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
ich hoffe ich bin mit meinem Anliegen hier richtig. Angenommen sei folgender fiktiver Fall. Verkäufer V gibt über ein Schild in seinem Laden Auskunft über das Sonderangebot des Tages "1 Kiste Champagner für20€". Der Großhändler G kommt, will das Angebot nutzen und packt 10 Kisten in den Einkaufswagen. An der Kasse verwehrt der Verkäufer ihm den Kauf mit der Begründung er wolle noch etwas für die anderen Kunden übrig lassen. G droht mit Schadensersatz. Hat G einen Anspruch auf Übergabe und Übereignung?
Opa P ist reich und geizig und will seine teure Münzsammlung (Wert 10.000€) auf dem Flohmarkt für 10€ das Stück verkaufen, damit sein einziger Erbe, der Neffe N, nichts davon bekommt. Der 15 jährige S bekommt vom Vater 20€, damit er sich auch welche kaufen kann. Ist das Rechtsgeschäft wirksam?
Hab heut ne Rechtsklausur geschrieben und muss unbedingt wissen wie ich so abgeschnitten hab. Den ersten Fall hab ich schon mal falsch
Wenn der Vater ihm die 20 € zum Kauf von Münzen auf dem Flohmarkt überlassen hat, liegt außerdem ein Fall des § 110 BGB vor, so dass der Vertrag auch ohne Einwilligung wirksam zustande kommt.
Hab heut ne Rechtsklausur geschrieben und muss unbedingt wissen wie ich so abgeschnitten hab. Den ersten Fall hab ich schon mal falsch
Aber wer eine Rechtsklausur schreibt, muss doch so etwas wissen, oder? Sogar WiWiStudenten wie ich lernen das, bevor sie eine Rechtsklausur schreiben. _________________ Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann
"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage."
hehe.. bin auch wiwi studentin, aber das war halt ne frage aus der klausur und ich denke es ging mehr darum, ob es sich um ein scheingeschäft handelt und nicht um den taschengeldparagraphen.. aber das scheint ja nicht so zu sein
Oh, es freut mich, dass Du auch WiwiStudentin bist . Bei uns geht es um zwei Sachen:
1) Richtige Anspruchsgrundlage finden, die in Frage kommt;
2) den Fall schön formulieren, indem man diese Anspruchsgrundlage bzw. ihre Voraussetzungen durchprüft.
Wir dürfen sogar falsch liegen. Solange wir unsere Meinung gut mit Paragraphen argumentieren, ist der Professor zufrieden. _________________ Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann
"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage."
hehe, das wurde uns auch gesagt-egal welches ergebnis, hauptsache richtig argumentiert.. da ich ein wenig vorlaut bin, konnte ich mir das hauptargument "wir sind ja schliesslich nicht mehr in der ddr, wo es die dinge auf zuteilung gibt" einfach nicht verkneifen
hab halt gedacht, man würde den kunden dann in seiner persönlichen freiheit beschränken, wenn man ihm den einkauf verweigert ohne triftigen grund
mal sehen, was ich da für eine antwort drunter stehen hab...
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.