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Verfasst am: 02.01.07, 09:55 Titel: Haftpflicht bei geliehenen Gegenständen?
Hallo liebes Recht-Forum,
wie sieht es in folgendem Fall aus:
Person A leiht sich Sportausrüstung von befreundeter Person B. Bei Ausübung der Sportart verliert A einen Teil der Ausrüstung im Wert von ca. 300 Euro. Könnte für diesen Schaden die private Haftpflichtversicherung aufkommen?
Gemietet, geliehen und gepachtet sind in der PHV nicht versichert...
Über eine eventuell bestehende Hausratversicherung ist der Schaden auch nicht gedeckt, da der Schaden nicht durch
ein versichertes Risiko ( Feuer / Elementar / Leitungswasser / Einbruchdiebstahl ) entstanden ist...
Grüßle Dookie! _________________ Ständig verschwinden Senioren spurlos im Internet, weil Sie "ALT" und "ENTFERNEN" gleichzeitig drücken!
"Jeder Idiot kann etwas wissen. Entscheidend ist das Verständnis." Albert Einstein
Gemietet, geliehen und gepachtet sind in der PHV nicht versichert...
jepp, so ist das. Zumindest fast immer. Es gibt mittlerweile Premiumtarife, da sind (in begrenztem Unfamg) auch Sachschäden an beweglichen gemieteten, geliehenen Sachen mitversichert. Das umfasst aber nicht das Abhandenkommen von Sachen; das ist weiterhin ausgeschlossen. _________________ Grüße, Mogli
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Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
die leihe kann man zwar aufzählen, aber besteht hier von vornherein schon aus einem anderen grund kein versicherungschutz:
das "abhandenkommen von sachen" ist in aller regel nicht in einer PHV versichert.
es gibt ja einige PHV-tarife, die auch für geliehene sachen entschädigung leisten. in diesem fall würde aber auch eine solche PHV nicht greifen, da grundsätzlich nur personen- oder sachschäden versichert gelten, nicht das schon erwähnte abhandenkommen von sachen, kurz: verlieren.
edit: ach hoppla, hab moglis antwort ganz übersehen _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben.
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