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Haftpflicht bei geliehenen Gegenständen?

 
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Molamola
Interessierter


Anmeldungsdatum: 02.01.2007
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 02.01.07, 09:55    Titel: Haftpflicht bei geliehenen Gegenständen? Antworten mit Zitat

Hallo liebes Recht-Forum,

wie sieht es in folgendem Fall aus:

Person A leiht sich Sportausrüstung von befreundeter Person B. Bei Ausübung der Sportart verliert A einen Teil der Ausrüstung im Wert von ca. 300 Euro. Könnte für diesen Schaden die private Haftpflichtversicherung aufkommen?

Vielen Dank im voraus

Molamola
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Dookie82
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.02.2006
Beiträge: 2223
Wohnort: Nebenan

BeitragVerfasst am: 02.01.07, 10:19    Titel: Antworten mit Zitat

Gemietet, geliehen und gepachtet sind in der PHV nicht versichert...


Über eine eventuell bestehende Hausratversicherung ist der Schaden auch nicht gedeckt, da der Schaden nicht durch
ein versichertes Risiko ( Feuer / Elementar / Leitungswasser / Einbruchdiebstahl ) entstanden ist...

Grüßle Dookie!
_________________
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Schokolade ist gut gegen Zähne.
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Mogli
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 02.01.07, 10:47    Titel: Antworten mit Zitat

Dookie82 hat folgendes geschrieben::
Gemietet, geliehen und gepachtet sind in der PHV nicht versichert...



jepp, so ist das. Zumindest fast immer. Es gibt mittlerweile Premiumtarife, da sind (in begrenztem Unfamg) auch Sachschäden an beweglichen gemieteten, geliehenen Sachen mitversichert. Das umfasst aber nicht das Abhandenkommen von Sachen; das ist weiterhin ausgeschlossen.
_________________
Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
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talla
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 03.01.07, 08:40    Titel: Antworten mit Zitat

die leihe kann man zwar aufzählen, aber besteht hier von vornherein schon aus einem anderen grund kein versicherungschutz:

das "abhandenkommen von sachen" ist in aller regel nicht in einer PHV versichert.

es gibt ja einige PHV-tarife, die auch für geliehene sachen entschädigung leisten. in diesem fall würde aber auch eine solche PHV nicht greifen, da grundsätzlich nur personen- oder sachschäden versichert gelten, nicht das schon erwähnte abhandenkommen von sachen, kurz: verlieren.

edit: ach hoppla, hab moglis antwort ganz übersehen Winken
_________________
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Molamola
Interessierter


Anmeldungsdatum: 02.01.2007
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 16.01.07, 10:51    Titel: Antworten mit Zitat

Vielen Dank allen Antwortern.
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