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Tester008 Interessierter
Anmeldungsdatum: 09.01.2007 Beiträge: 5
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Verfasst am: 09.01.07, 20:29 Titel: Ausschluss bei Krankenzusatzversicherung |
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Folgender Absatz findet sich auf einem mir vorliegenden Versicherungsschein:
"Nachstehende Krankheiten, Körperschäden, Beschwerden und deren Folgen sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen: Kieferorthopädische Behandlung gem. ärztlicher Bescheinigung bzw. Heil- und Kostenplan vom xx.xx.xxxx sowie damit in Zusammenhang stehende Vor- und Nachbehandlungen".
Lese ich es richtig, dass "nur" Kieferorthopädische Behandlungen ausgeschlossen werden, für anschliessend benötigte Implantate wird jedoch geleistet? Oder kann sich die Versicherung mit dem Wort "Nachbehandlung" rausgereden und die Leistung verweigern? Meiner Meinung nach beziehen sich die Vor- und Nachbehandlungen ausschliesslich auf Kieferorthopädische Behandlungen.
Ich bitte um eure Meinung. |
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Melle FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 25.04.2005 Beiträge: 189
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Verfasst am: 10.01.07, 16:38 Titel: |
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Wenn die Versicherung einen kausalen (also ursächlichen) Zusammenhang zwischen der kieferorthopädischen Behandlung und der Implantatsbehandlung herstellen kann, könnten Sie in die Bredouille kommen.
War denn schon bei dem Behandlungsplan für die Kieferorthopädie klar, dass anschließend eine Implantatsbehandlung stattfinden soll?
Nach meiner medizinischen Laienmeinung sehe ich aufgrund der Angaben keinen Zusammenhang  _________________ Laienmeinung
Wer mir glaubt, ist selber Schuld  |
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Tester008 Interessierter
Anmeldungsdatum: 09.01.2007 Beiträge: 5
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Verfasst am: 10.01.07, 17:07 Titel: |
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Ja bei Beginn der Behandlung war klar, dass dies nur geschieht um später Implantate einsetzen zu lassen.
Der Heil- und Kostenplan wurde auch ohne Einschränkungen akzeptiert, jedoch wurde nachdem die Bearbeitung mehrere Monate in Anspruch genommen hatte und man Rückfragen ignorierte gekündigt bevor ein positiver Bescheid vorlag. Einen Tag nach der Kündigung wurde der Heil- und Kostenplan ohne Einschränkungen akzeptiert. Da aber die Kündigung nun bereits ausgesprochen war, wurde nur angeboten die Versicherung fortzuführen mit dem oben genannten Absatz in den Versicherungsbedingungen.
Der Heil- und Kostenplan enthielt jedoch nur kieferothopädische Leistungen, keine spätere Implantantversorgung. |
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Tester008 Interessierter
Anmeldungsdatum: 09.01.2007 Beiträge: 5
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Verfasst am: 13.01.07, 12:44 Titel: |
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| Sonst hat keiner eine Idee dazu? Im Prinzip stellt sich ja nur die Frage ist die Implantantversorgung eine Nachbehandlung oder eine extra Behandlung bzw. beziehen sich Nachbehandlungen in diesem Fall auf kieferothopädische Leistungen oder auf alle Leistungen? |
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Melle FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 25.04.2005 Beiträge: 189
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Verfasst am: 13.01.07, 14:35 Titel: |
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doch, sorry, ich kam die letzten Tage nicht zum schreiben
also ich als medizinischer Laie kann es mir schwer vorstellen, dass zwischen einer kieferorthopädischen Behandlung und einer Implantatsversorgung ein kausaler Zusammenhang hergestellt werden kann.
Da müßte man die Versicherung wohl schon selbst drauf bringen. Sie haben sich eigentlich nix zu schulden kommen lassen, da es nicht um Gesundheitsfragen ging, die Sie nicht wahrheitsgemäß beantwortet haben.
Aber wir können die Situation ja mal durchspielen: Die kieferorthopädische Behandlung wird abgeschlossen, Rechnungen müssen sowieso nicht eingereicht werden, da ja ein Leistungsausschluss vereinbart wurde....ich kann mir schwer vorstellen, dass man dies als Nachbehandlung sehen kann (ist aber nur meine Laienmeinung)
Völlige Klarheit kann dann wohl nur das Einreichen eines HKPs für die Implantate bringen _________________ Laienmeinung
Wer mir glaubt, ist selber Schuld  |
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Tester008 Interessierter
Anmeldungsdatum: 09.01.2007 Beiträge: 5
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Verfasst am: 13.01.07, 14:47 Titel: |
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Super, danke. Hab mir den HKP grad nochmal geholt. Da steht unter dem Punkt Therapie unter anderem "Lückenöffnung für spätere Implantatversorgung der Nichtanlagen ..."
Somit wäre der Zusammenhang wohl doch gegeben?
Falsche Angaben wurden nicht gemacht, der HKP wurde ja auch akzeptiert und ein Teil bezahlt. Aber seit dem neuen Vertragszeitraum eben leider nicht mehr. Jetzt wird der Vertrag eigentlich nurnoch fortgeführt um die Implantate Anteilig bezahlt zu bekommen, was aber ja auch in Frage steht. |
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Melle FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 25.04.2005 Beiträge: 189
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Verfasst am: 13.01.07, 18:33 Titel: |
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ja, damit wäre der Zusammenhang leider gegeben
Sie müssen dann wohl darauf vertrauen, dass der Sachbearbeiter Tomaten auf den Augen hat
Aber da es sich um einen klar definierten Leistungsausschluss handelt, ist die Chance groß, dass es berücksichtigt wird _________________ Laienmeinung
Wer mir glaubt, ist selber Schuld  |
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Tester008 Interessierter
Anmeldungsdatum: 09.01.2007 Beiträge: 5
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Verfasst am: 13.01.07, 19:22 Titel: |
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Also kann man nicht davon ausgehen, dass sich die Vor- und Nachbehandlungen nur auf kieferorthopädische Leistungen beziehen?
Sonst wäre der Vertrag so ja nie fortgeführt worden da es ja keinen Sinn macht weiterhin für etwas zu zahlen was man nicht in Anspruch nehmen kann. Ausschliesslich wegen der Implantatversorung wurde der Vertrag weitergeführt. |
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