Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Ausschluss bei Krankenzusatzversicherung
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Ausschluss bei Krankenzusatzversicherung

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Versicherungsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Tester008
Interessierter


Anmeldungsdatum: 09.01.2007
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 09.01.07, 20:29    Titel: Ausschluss bei Krankenzusatzversicherung Antworten mit Zitat

Folgender Absatz findet sich auf einem mir vorliegenden Versicherungsschein:

"Nachstehende Krankheiten, Körperschäden, Beschwerden und deren Folgen sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen: Kieferorthopädische Behandlung gem. ärztlicher Bescheinigung bzw. Heil- und Kostenplan vom xx.xx.xxxx sowie damit in Zusammenhang stehende Vor- und Nachbehandlungen".

Lese ich es richtig, dass "nur" Kieferorthopädische Behandlungen ausgeschlossen werden, für anschliessend benötigte Implantate wird jedoch geleistet? Oder kann sich die Versicherung mit dem Wort "Nachbehandlung" rausgereden und die Leistung verweigern? Meiner Meinung nach beziehen sich die Vor- und Nachbehandlungen ausschliesslich auf Kieferorthopädische Behandlungen.

Ich bitte um eure Meinung.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Melle
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.04.2005
Beiträge: 189

BeitragVerfasst am: 10.01.07, 16:38    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn die Versicherung einen kausalen (also ursächlichen) Zusammenhang zwischen der kieferorthopädischen Behandlung und der Implantatsbehandlung herstellen kann, könnten Sie in die Bredouille kommen.

War denn schon bei dem Behandlungsplan für die Kieferorthopädie klar, dass anschließend eine Implantatsbehandlung stattfinden soll?

Nach meiner medizinischen Laienmeinung sehe ich aufgrund der Angaben keinen Zusammenhang Frage
_________________
Laienmeinung
Wer mir glaubt, ist selber Schuld Smilie
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Tester008
Interessierter


Anmeldungsdatum: 09.01.2007
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 10.01.07, 17:07    Titel: Antworten mit Zitat

Ja bei Beginn der Behandlung war klar, dass dies nur geschieht um später Implantate einsetzen zu lassen.
Der Heil- und Kostenplan wurde auch ohne Einschränkungen akzeptiert, jedoch wurde nachdem die Bearbeitung mehrere Monate in Anspruch genommen hatte und man Rückfragen ignorierte gekündigt bevor ein positiver Bescheid vorlag. Einen Tag nach der Kündigung wurde der Heil- und Kostenplan ohne Einschränkungen akzeptiert. Da aber die Kündigung nun bereits ausgesprochen war, wurde nur angeboten die Versicherung fortzuführen mit dem oben genannten Absatz in den Versicherungsbedingungen.

Der Heil- und Kostenplan enthielt jedoch nur kieferothopädische Leistungen, keine spätere Implantantversorgung.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Tester008
Interessierter


Anmeldungsdatum: 09.01.2007
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 13.01.07, 12:44    Titel: Antworten mit Zitat

Sonst hat keiner eine Idee dazu? Im Prinzip stellt sich ja nur die Frage ist die Implantantversorgung eine Nachbehandlung oder eine extra Behandlung bzw. beziehen sich Nachbehandlungen in diesem Fall auf kieferothopädische Leistungen oder auf alle Leistungen?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Melle
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.04.2005
Beiträge: 189

BeitragVerfasst am: 13.01.07, 14:35    Titel: Antworten mit Zitat

doch, sorry, ich kam die letzten Tage nicht zum schreiben Sehr glücklich

also ich als medizinischer Laie kann es mir schwer vorstellen, dass zwischen einer kieferorthopädischen Behandlung und einer Implantatsversorgung ein kausaler Zusammenhang hergestellt werden kann.

Da müßte man die Versicherung wohl schon selbst drauf bringen. Sie haben sich eigentlich nix zu schulden kommen lassen, da es nicht um Gesundheitsfragen ging, die Sie nicht wahrheitsgemäß beantwortet haben.

Aber wir können die Situation ja mal durchspielen: Die kieferorthopädische Behandlung wird abgeschlossen, Rechnungen müssen sowieso nicht eingereicht werden, da ja ein Leistungsausschluss vereinbart wurde....ich kann mir schwer vorstellen, dass man dies als Nachbehandlung sehen kann (ist aber nur meine Laienmeinung)

Völlige Klarheit kann dann wohl nur das Einreichen eines HKPs für die Implantate bringen
_________________
Laienmeinung
Wer mir glaubt, ist selber Schuld Smilie
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Tester008
Interessierter


Anmeldungsdatum: 09.01.2007
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 13.01.07, 14:47    Titel: Antworten mit Zitat

Super, danke. Hab mir den HKP grad nochmal geholt. Da steht unter dem Punkt Therapie unter anderem "Lückenöffnung für spätere Implantatversorgung der Nichtanlagen ..."
Somit wäre der Zusammenhang wohl doch gegeben? Traurig

Falsche Angaben wurden nicht gemacht, der HKP wurde ja auch akzeptiert und ein Teil bezahlt. Aber seit dem neuen Vertragszeitraum eben leider nicht mehr. Jetzt wird der Vertrag eigentlich nurnoch fortgeführt um die Implantate Anteilig bezahlt zu bekommen, was aber ja auch in Frage steht.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Melle
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.04.2005
Beiträge: 189

BeitragVerfasst am: 13.01.07, 18:33    Titel: Antworten mit Zitat

ja, damit wäre der Zusammenhang leider gegeben Mit den Augen rollen

Sie müssen dann wohl darauf vertrauen, dass der Sachbearbeiter Tomaten auf den Augen hat Auf den Arm nehmen

Aber da es sich um einen klar definierten Leistungsausschluss handelt, ist die Chance groß, dass es berücksichtigt wird
_________________
Laienmeinung
Wer mir glaubt, ist selber Schuld Smilie
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Tester008
Interessierter


Anmeldungsdatum: 09.01.2007
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 13.01.07, 19:22    Titel: Antworten mit Zitat

Also kann man nicht davon ausgehen, dass sich die Vor- und Nachbehandlungen nur auf kieferorthopädische Leistungen beziehen?
Sonst wäre der Vertrag so ja nie fortgeführt worden da es ja keinen Sinn macht weiterhin für etwas zu zahlen was man nicht in Anspruch nehmen kann. Ausschliesslich wegen der Implantatversorung wurde der Vertrag weitergeführt.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Versicherungsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.