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romanol FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 03.11.2006 Beiträge: 26
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Verfasst am: 09.01.07, 21:52 Titel: Hilfe ... Versicherung hat zuviel ausgezahlt! |
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Hallo,
ich habe zum 31.12. meine Lebensversicherung kündigen müssen, da ich einen finanziellen Engpaß hatte.
Am telefon sagte man mir der Rückkaufswert beträgt über 6000 €.
Ende Dezember / Anfang Januar dieses Jahres wurden mir dann auch 6165 € ausgezahlt.
Auch im Abrechnungsschreiben, das ich Mitte Dezember bekam stand die Summe von 6165 € als Endbetrag.
Ich habe somit gleich meine Rechnungen, Pacht für Bistro und weitere Sachen beglichen.
Nun hat die Versicherung gemerkt, daß Sie mir 2500 € zuviel ausgezahlt hat und möchte , das ich dieses Geld umgehend auf deren Konto überweise.
Ich hatte mal vor ca. 5 oder 6 jahren eine Vorauszahlung von 2500 € in Anspruch genommen. Daran aber überhaupt nicht mehr gedacht. Und wenn, dann wäre mir der Fehler des Rückkaufswertes auch niocht aufgefallen.
Fakt ist: Ich kann diese Summe nicht aufeinmal zurückzahlen.
Das Geld ist weg.
Ich könnte der Versicherung Monatsraten von 50 € anbieten.
Wie soll ich mich verhalten ??
Wer kann mir Tipps geben?? Danke.
Zuletzt bearbeitet von romanol am 09.01.07, 22:38, insgesamt 1-mal bearbeitet |
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nebelhoernchen FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 02.01.2005 Beiträge: 6900
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Verfasst am: 09.01.07, 22:11 Titel: Re: Hilfe ... Versicherung hat zuviel ausgezahlt! |
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| romanol hat folgendes geschrieben:: | | Wie soll ich mich verhalten ?? |
Vorausgesetzt der Rückzahlungsanspruch der Versicherung ist gerechtfertigt:
Mit der Versicherung in Verbindung setzen, mitteilen dass man den Betrag nicht in einer Summe zurückzahlen kann und über eine Ratenzahlung verhandeln.
50,- Euro monatlich erscheint mir bei 2.500 Euro Gesamtbetrag aber zu niedrig. Unter 100 oder 200 Euro monatlich wird da wahrscheinlich kein Einvernehmen erzielt werden können. |
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romanol FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 03.11.2006 Beiträge: 26
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Verfasst am: 09.01.07, 22:20 Titel: |
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Weiß ich nicht ob das gerechtfertigt ist....
weiß nur, daß ich die versicherung mal beliehen hatte . für diese 2500 €.
na ja, 200 € kann ich im monat nicht zahlen.
werde denen 50 € vorschlagen und wenn die das nicht annnehmen... mal sehen.
kann für einen evtl. prozess oder anwaltskosten meine private rechtsschutzversicherung einspringen ?? |
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nebelhoernchen FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 02.01.2005 Beiträge: 6900
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Verfasst am: 09.01.07, 22:24 Titel: |
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| romanol hat folgendes geschrieben:: | | kann für einen evtl. prozess oder anwaltskosten meine private rechtsschutzversicherung einspringen ?? |
Ja, aber wenn der Versicherungsnehmer diesen Prozess verliert (und das könnte hier ganz gut sein), dann ist es für Verhandlungen zu spät und der Versicherungsnehmer muss die 2.500,- Öre auf einmal auf den Tisch des Hauses blättern - mit allen daraus erwachsenden Konsequenzen, wenn er das Geld dann nicht hat.
Allerdings überlege ich gerade, ob man aus der Sache nicht auch auf dem Wege der Entreicherung/des Verbrauchs (§ 818 BGB) wieder herauskommen könnte. Wenn eine Rechtsschutzversicherung besteht, sollten der Versicherungsnehmer hierzu aber unbedingt rechtsanwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen.
P.S.: Und nehmse bitte doch mal eben den Namen der Versicherungsgesellschaft da oben raus. Danke.
Zuletzt bearbeitet von nebelhoernchen am 09.01.07, 22:31, insgesamt 1-mal bearbeitet |
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pOtH FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 07.03.2006 Beiträge: 3729 Wohnort: Ober-Ramstadt | Das Tor zum Odenwald
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Verfasst am: 09.01.07, 22:31 Titel: |
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+ prozesskosten od. ire ich? _________________ LAIENMEINUNG! <---> Lese hier nur öfters!
Ab jetzt nurnoch Ringelpitz ohne anfassen! |
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nebelhoernchen FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 02.01.2005 Beiträge: 6900
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Verfasst am: 09.01.07, 22:32 Titel: |
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| pOtH hat folgendes geschrieben:: | | + prozesskosten od. ire ich? |
Der Threadstarter erwähnte eine vorhandene Rechtsschutzversicherung. |
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romanol FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 03.11.2006 Beiträge: 26
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Verfasst am: 09.01.07, 22:38 Titel: |
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mhhhhhh... böse Falle.
Hauptsachje die lassen sich überhaupt auf ne Ratenzahlung ein.
Man man, ich habe doch net böswillig gehandelt oder so  |
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nebelhoernchen FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 02.01.2005 Beiträge: 6900
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Verfasst am: 09.01.07, 22:41 Titel: |
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| romanol hat folgendes geschrieben:: | Man man, ich habe doch net böswillig gehandelt oder so  |
Deswegen ja auch mein Hinweis auf die Entreicherung / den Verbrauch.
Wenn eine Rechtsschutzversicherung besteht, sollten Sie deshalb dringendst rechtsanwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen. |
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romanol FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 03.11.2006 Beiträge: 26
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Verfasst am: 09.01.07, 22:53 Titel: |
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Wird wohl das beste sein.
Aus welchem Fachbereich soll man da einen Anwalt nehmen ??
Wird die Private Rechtsschutzversicherung in diesem Fall deckungszusage erteilen ?? |
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Dookie82 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.02.2006 Beiträge: 2223 Wohnort: Nebenan
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Verfasst am: 10.01.07, 10:36 Titel: |
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| romanol hat folgendes geschrieben:: | Wird wohl das beste sein.
Aus welchem Fachbereich soll man da einen Anwalt nehmen ??
Wird die Private Rechtsschutzversicherung in diesem Fall deckungszusage erteilen ?? |
Vertragsrecht ist in der Privat-RS enthalten... Bedingungen anschauen... _________________ Ständig verschwinden Senioren spurlos im Internet, weil Sie "ALT" und "ENTFERNEN" gleichzeitig drücken!
"Jeder Idiot kann etwas wissen. Entscheidend ist das Verständnis." Albert Einstein
Schokolade ist gut gegen Zähne. |
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