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GV KÜNDIGEN OHNE ARBEITSVERTRAG ?

 
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peterpanHH
Interessierter


Anmeldungsdatum: 02.01.2007
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 10.01.07, 11:40    Titel: GV KÜNDIGEN OHNE ARBEITSVERTRAG ? Antworten mit Zitat

guten morgen liebe sorgen,

person "xyz" ist gv eine gmbh die sehr schnell insolvenz melden sollte.
person "xyz" hat keinen arbeitsvertrag als geschäftsführer.
person "xyz" möchte sofort von seiner tätigkeit als gv "aufhören".

frage:

a) ist das überhaupt möglich ?
b) wo und wie muss der gv kündigen ?
c) sollte der gv nachträglich einen arbeitsvertrag erstellen ? und dann diesen kündigen ?
d) kann person "xyz" einen neuen geschäftsführer berufen oder geht das nur über eine gesellschafterversammlung ? bzw. kann das nur der hauptgesellschafter bestimmen ?

danke & viele grüße
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stgtklaus
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 29.10.2004
Beiträge: 2745

BeitragVerfasst am: 10.01.07, 13:18    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
person "xyz" ist gv eine gmbh die sehr schnell insolvenz melden sollte.


Das sollte die Person dann als Geschäftsführer machen, denn er macht sich persönlich haftbar wenn er es zu spät macht.

Klaus
_________________
Alle Antworten beziehen sich auf einen fiktiven Fall.
Auch wenn das anders klingen sollte. Das ist keine Rechtberatung - davon hätte ich keine Ahnung.
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peterpanHH
Interessierter


Anmeldungsdatum: 02.01.2007
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 10.01.07, 13:55    Titel: Antworten mit Zitat

und was passiert wenn der gv sofort kündigt ? wer übernimmt dann die gv position ?
beste grüße
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peterpanHH
Interessierter


Anmeldungsdatum: 02.01.2007
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 10.01.07, 14:27    Titel: Antworten mit Zitat

sorry... zu viel gerede um GV = GERICHTSVOLLZIEHER ... ich mein natürlich GF = GESCHÄFTSFÜHRER ... Lachen
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peterpanHH
Interessierter


Anmeldungsdatum: 02.01.2007
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 11.01.07, 11:52    Titel: Antworten mit Zitat

danke fürs feedback...

jedoch habe ich das nicht so ganz verstanden.... kann denn nun der GF einfach so sagen: ich will nicht mehr ? macht das hier alleine weiter ... ? so wie ich das mitbekommen habe möchte der GF seinen posten an einen anderen GF übertragen. dieser soll dann die abwicklung übernehmen. dazu benötigt aber der aktuelle GF die zustimmung der gesellschafter, oder ? hier ist das problem: diese möchten keine anderen GF! kann denn der GF wirklich nicht selber einen neuen GF berufen?
beste grüße
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derblacky
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.03.2006
Beiträge: 1243
Wohnort: Sachsen

BeitragVerfasst am: 11.01.07, 13:41    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
person "xyz" hat keinen arbeitsvertrag als geschäftsführer.


Wie ist er denn GF geworden? Ist er im HR eingetragen?

Tschau
Majo
_________________
Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren (B. Brecht)
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peterpanHH
Interessierter


Anmeldungsdatum: 02.01.2007
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 11.01.07, 15:15    Titel: Antworten mit Zitat

der aktuelle GF ist noch im handeslregister eingetragen... dieser möchte aber nicht mehr seine tätigkeit aufrecht halten...
a) wie kann der gf aufhören ohne die abwicklung zu übernehmen?
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SpecialAgentCooper
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 07.09.2006
Beiträge: 3296

BeitragVerfasst am: 11.01.07, 15:33    Titel: Antworten mit Zitat

Materiell-rechtlich soweit so gut. Da Registerrecht indes formelles Recht ist, erfordert § 12 HGB aber auch den formgerechten Nachweis des Zugangs der Amtsniederlegung. Ohne diesen Nachweis wird kein Registergericht - schon wegen des wohl meist begründeten Verdachts der rechtsmißbräuchlichen Amtsniederlegung - die Eintragung im Handelsregister vornehmen. Es bedarf also wenigstens der Gerichtsvollzieherzustellung an sämtliche Gesellschafter.
_________________
„Die Welt wird immer absurder. Nur ich bin weiter Katholik und Atheist. Gott sei Dank!“ (Luis B.)
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