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Klageänderung

 
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ZetPeO
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Anmeldungsdatum: 14.07.2006
Beiträge: 2166

BeitragVerfasst am: 12.01.07, 15:54    Titel: Klageänderung Antworten mit Zitat

Hallo,

Ich habe gleich zwei Fragen:

Angenommen erster Instanzenzug geht verloren.
Kann man in der Berufung die Klage auch noch ändern?


Wie lange müssen die den Schriftsätzen beigefügten Anlagen
vom Gericht aufgehoben werden?

Vielen Dank

Gr.
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Bernd Steinbach
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Anmeldungsdatum: 20.12.2006
Beiträge: 322
Wohnort: Bensheim

BeitragVerfasst am: 12.01.07, 16:06    Titel: Antworten mit Zitat

Eine Klageänderung ist grundsätzlich auch in der Berufung möglich.

Die Anlagen sind und bleiben Bestandteile der Akte. Oder ist die Frage, wann eine Akte vernichtet wird?
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Bernd Steinbach
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Anmeldungsdatum: 14.07.2006
Beiträge: 2166

BeitragVerfasst am: 12.01.07, 16:10    Titel: Antworten mit Zitat

Nein schon richtig, die Frage zielt darauf ab, wie lange solche
Anlagen in der Gerichtsakte aufbewahrt werden müssen.

Gr.
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Anmeldungsdatum: 14.07.2006
Beiträge: 2166

BeitragVerfasst am: 12.01.07, 16:23    Titel: Antworten mit Zitat

Hmm ..
bezüglich der möglichen Klageänderung stellt sich mir dann
aber die Frage wie diese in einer Berufung verhandelt werden kann.
Es kann sich damit ja ein völlig neuer Ansatz ergeben,.
Dieser hätte, wäre die Klage schon erstinstanzlich so formuliert gewesen,
ja vielleicht gar nicht erst zur Klageabweisung geführt.

Worüber entscheidet dann das Berufungsgericht?
Angenommen die Klage war so wie eingereicht zurückzuweisen.
Richtig formuliert wäre sie aber erfolgreich gewesen.
Wie muss man sich denn hier den weiteren Ablauf vorstellen?

Gr.
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Bernd Steinbach
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Anmeldungsdatum: 20.12.2006
Beiträge: 322
Wohnort: Bensheim

BeitragVerfasst am: 12.01.07, 16:42    Titel: Antworten mit Zitat

ZetPeO hat folgendes geschrieben::
Worüber entscheidet dann das Berufungsgericht?


Das Berufungsgericht darf neue Aspekte i.S. eines neuen Vortrages nicht berücksichtigen (§§ 533 Ziff. 2, 529 ZPO).

Die Frage bezog sich ja zunächst auch nur auf die grundsätzliche Möglichkeit.
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Anmeldungsdatum: 14.07.2006
Beiträge: 2166

BeitragVerfasst am: 12.01.07, 16:52    Titel: Antworten mit Zitat

Ok Danke klar,
ich übersetze das mal für mich, eine Klageänderung die
inhaltlich ein neuer Vortrag wäre, würde in der Berufung abgewiesen.

Und sorry Ergänzung:

Wenn Anlagen Bestandteil der Gerichtsakte sind, dann dürfte es
ja nicht sein, dass in dieser Gerichtsakte steht:
Anlagen zur Entlastung an „XY“ am .... zurückgesandt,
noch dazu nur diejenigen von einer Partei.

Gr.
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Anmeldungsdatum: 20.12.2006
Beiträge: 322
Wohnort: Bensheim

BeitragVerfasst am: 12.01.07, 16:58    Titel: Antworten mit Zitat

ZetPeO hat folgendes geschrieben::
Und sorry Ergänzung:

Wenn Anlagen Bestandteil der Gerichtsakte sind, dann dürfte es
ja nicht sein, dass in dieser Gerichtsakte steht:
Anlagen zur Entlastung an „XY“ am .... zurückgesandt,
noch dazu nur diejenigen von einer Partei.


Das Berufungsgericht erhält die vollständige Akte der ersten Instanz, welche dort fortgeführt wird.
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Anmeldungsdatum: 14.07.2006
Beiträge: 2166

BeitragVerfasst am: 12.01.07, 17:02    Titel: Antworten mit Zitat

Mein Fehler, habe mich blöd ausgedrückt. Geschockt
Wie lange nach Rechtskraft müssen die Anlagen in der
Gerichtsakte aufbewahrt werden?

Gr.
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ZetPeO
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Anmeldungsdatum: 14.07.2006
Beiträge: 2166

BeitragVerfasst am: 14.01.07, 00:31    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Mein Fehler, habe mich blöd ausgedrückt. Geschockt
Wie lange nach Rechtskraft müssen die Anlagen in der
Gerichtsakte aufbewahrt werden?


*Blümchen *Hallo nochmal, *Blümchen *

Könnte jemand vielleicht eine Quelle diesbezüglich benennen.
Ich habe trotz intensivster Recherche, bezüglich der Anlagen
zu Schriftsätzen, nichts gefunden.

Danke nochmals

Gr.
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