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ZetPeO FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 14.07.2006 Beiträge: 2166
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Verfasst am: 12.01.07, 15:54 Titel: Klageänderung |
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Hallo,
Ich habe gleich zwei Fragen:
Angenommen erster Instanzenzug geht verloren.
Kann man in der Berufung die Klage auch noch ändern?
Wie lange müssen die den Schriftsätzen beigefügten Anlagen
vom Gericht aufgehoben werden?
Vielen Dank
Gr.
ZetPeO _________________ Manche Menschen haben einen Gesichtskreis vom Radius Null und nennen ihn ihren Standpunkt
David Hilbert
Wenn die Sonne der Weisheit tief steht, werfen auch geistige Zwerge lange Schatten. |
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Bernd Steinbach FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 20.12.2006 Beiträge: 322 Wohnort: Bensheim
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Verfasst am: 12.01.07, 16:06 Titel: |
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Eine Klageänderung ist grundsätzlich auch in der Berufung möglich.
Die Anlagen sind und bleiben Bestandteile der Akte. Oder ist die Frage, wann eine Akte vernichtet wird? _________________ Bernd Steinbach |
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ZetPeO FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 14.07.2006 Beiträge: 2166
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Verfasst am: 12.01.07, 16:10 Titel: |
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Nein schon richtig, die Frage zielt darauf ab, wie lange solche
Anlagen in der Gerichtsakte aufbewahrt werden müssen.
Gr.
ZetPeO _________________ Manche Menschen haben einen Gesichtskreis vom Radius Null und nennen ihn ihren Standpunkt
David Hilbert
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ZetPeO FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 14.07.2006 Beiträge: 2166
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Verfasst am: 12.01.07, 16:23 Titel: |
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Hmm ..
bezüglich der möglichen Klageänderung stellt sich mir dann
aber die Frage wie diese in einer Berufung verhandelt werden kann.
Es kann sich damit ja ein völlig neuer Ansatz ergeben,.
Dieser hätte, wäre die Klage schon erstinstanzlich so formuliert gewesen,
ja vielleicht gar nicht erst zur Klageabweisung geführt.
Worüber entscheidet dann das Berufungsgericht?
Angenommen die Klage war so wie eingereicht zurückzuweisen.
Richtig formuliert wäre sie aber erfolgreich gewesen.
Wie muss man sich denn hier den weiteren Ablauf vorstellen?
Gr.
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David Hilbert
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Bernd Steinbach FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 20.12.2006 Beiträge: 322 Wohnort: Bensheim
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Verfasst am: 12.01.07, 16:42 Titel: |
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ZetPeO hat folgendes geschrieben:: | Worüber entscheidet dann das Berufungsgericht?
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Das Berufungsgericht darf neue Aspekte i.S. eines neuen Vortrages nicht berücksichtigen (§§ 533 Ziff. 2, 529 ZPO).
Die Frage bezog sich ja zunächst auch nur auf die grundsätzliche Möglichkeit. _________________ Bernd Steinbach |
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ZetPeO FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 14.07.2006 Beiträge: 2166
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Verfasst am: 12.01.07, 16:52 Titel: |
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Ok Danke klar,
ich übersetze das mal für mich, eine Klageänderung die
inhaltlich ein neuer Vortrag wäre, würde in der Berufung abgewiesen.
Und sorry Ergänzung:
Wenn Anlagen Bestandteil der Gerichtsakte sind, dann dürfte es
ja nicht sein, dass in dieser Gerichtsakte steht:
Anlagen zur Entlastung an „XY“ am .... zurückgesandt,
noch dazu nur diejenigen von einer Partei.
Gr.
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Bernd Steinbach FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 20.12.2006 Beiträge: 322 Wohnort: Bensheim
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Verfasst am: 12.01.07, 16:58 Titel: |
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ZetPeO hat folgendes geschrieben:: | Und sorry Ergänzung:
Wenn Anlagen Bestandteil der Gerichtsakte sind, dann dürfte es
ja nicht sein, dass in dieser Gerichtsakte steht:
Anlagen zur Entlastung an „XY“ am .... zurückgesandt,
noch dazu nur diejenigen von einer Partei. |
Das Berufungsgericht erhält die vollständige Akte der ersten Instanz, welche dort fortgeführt wird. _________________ Bernd Steinbach |
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ZetPeO FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 14.07.2006 Beiträge: 2166
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Verfasst am: 12.01.07, 17:02 Titel: |
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Mein Fehler, habe mich blöd ausgedrückt.
Wie lange nach Rechtskraft müssen die Anlagen in der
Gerichtsakte aufbewahrt werden?
Gr.
ZetPeO _________________ Manche Menschen haben einen Gesichtskreis vom Radius Null und nennen ihn ihren Standpunkt
David Hilbert
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ZetPeO FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 14.07.2006 Beiträge: 2166
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Verfasst am: 14.01.07, 00:31 Titel: |
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Zitat: | Mein Fehler, habe mich blöd ausgedrückt.
Wie lange nach Rechtskraft müssen die Anlagen in der
Gerichtsakte aufbewahrt werden? |
*Blümchen *Hallo nochmal, *Blümchen *
Könnte jemand vielleicht eine Quelle diesbezüglich benennen.
Ich habe trotz intensivster Recherche, bezüglich der Anlagen
zu Schriftsätzen, nichts gefunden.
Danke nochmals
Gr.
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