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Anmeldungsdatum: 14.01.2007 Beiträge: 3 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 14.01.07, 19:22 Titel: Hilfe bei einer Interpretation
Hilfe, ich brauch dringend jemanden der mir auf "die Sprünge" hilft Thema istGewalt - Recht
Zivilrecht und Strafrecht basieren auf dem allgemeinen Gewaltverbot. Ausgenommen sind nur Situationen der Notwehr, des Notstandes sowie Fälle der unmittelbaren Zwanges von Vollzugskräften des Staates. Die Anwendung von Gewalt im Sinne von roher Gewalt, verbrecherischer Gewalt wirkt hier strafverschärfend, z. B. bei Eigentums- und Sexualdelikten. Der materielle Gewaltbegriff im Strafrecht setzt eine physische Zwangswirkung beim Opfer voraus. Gewalt wird daher meist als personales, weniger als psychisches oder gar soziales Handeln verstanden. Der Einsatz von Gewalt ist für den Akteur, also den Täter, subjektiv mit Vorteilen verbunden.
Hierzu soll anhand von Beispielen interpretiert werden und These oder Gegenthese anhand von Argumenten aufgestellt werden.
Bin für jede Hilfe dankbar Bitte, Bitte
Wo soll die Reise etwa hingehen? Sollen §§ benannt werden? Gerichtsentscheidungen? Beispielsfälle? ...?
Nein, keine §§ ,Beispiele wären aber genial, Philosophie studiere ich nicht, ist Fachoberschule Fach Recht!! Bitte, helft mir, habe zwar schon einigen Gedanken, aber die reichen noch nicht
Gruß
Anmeldungsdatum: 14.01.2007 Beiträge: 3 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 16.01.07, 18:33 Titel:
Als Beispiele vielleicht in Richtung Mobbing, Gewalt durch Erpressung, Unterdrückung
Wo beginnt Gewalt: schon wenn ich in einer Warteschlange vordrängeln will und damit anderen Menschen meinen Willen aufzwinge? Ist wohl noch nicht so der Hit!
Gruß
Gr.
ZetPeO _________________ Manche Menschen haben einen Gesichtskreis vom Radius Null und nennen ihn ihren Standpunkt
David Hilbert
Wenn die Sonne der Weisheit tief steht, werfen auch geistige Zwerge lange Schatten.
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