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Meerifreundin
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Anmeldungsdatum: 14.01.2007
Beiträge: 3
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 14.01.07, 19:22    Titel: Hilfe bei einer Interpretation Antworten mit Zitat

Hilfe, ich brauch dringend jemanden der mir auf "die Sprünge" hilft Thema istGewalt - Recht
Zivilrecht und Strafrecht basieren auf dem allgemeinen Gewaltverbot. Ausgenommen sind nur Situationen der Notwehr, des Notstandes sowie Fälle der unmittelbaren Zwanges von Vollzugskräften des Staates. Die Anwendung von Gewalt im Sinne von roher Gewalt, verbrecherischer Gewalt wirkt hier strafverschärfend, z. B. bei Eigentums- und Sexualdelikten. Der materielle Gewaltbegriff im Strafrecht setzt eine physische Zwangswirkung beim Opfer voraus. Gewalt wird daher meist als personales, weniger als psychisches oder gar soziales Handeln verstanden. Der Einsatz von Gewalt ist für den Akteur, also den Täter, subjektiv mit Vorteilen verbunden.
Hierzu soll anhand von Beispielen interpretiert werden und These oder Gegenthese anhand von Argumenten aufgestellt werden.
Bin für jede Hilfe dankbar Bitte, Bitte
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Metzing
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 29.01.2006
Beiträge: 8913
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 14.01.07, 22:14    Titel: Antworten mit Zitat

Geschockt Es gibt immer noch Philosophiestudenten? Sehr böse
_________________
Τὸν ἥττω λόγον κρείττω ποιεῖν.
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jurico
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 03.08.2005
Beiträge: 6123
Wohnort: Chemnitz

BeitragVerfasst am: 14.01.07, 22:34    Titel: Antworten mit Zitat

Als Einstieg bietet sich der Ewige Landfriede an ...

Wo soll die Reise etwa hingehen? Sollen §§ benannt werden? Gerichtsentscheidungen? Beispielsfälle? ...?
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Meerifreundin
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 14.01.2007
Beiträge: 3
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 15.01.07, 08:06    Titel: Antworten mit Zitat

jurico hat folgendes geschrieben::
Als Einstieg bietet sich der Ewige Landfriede an ...

Wo soll die Reise etwa hingehen? Sollen §§ benannt werden? Gerichtsentscheidungen? Beispielsfälle? ...?

Nein, keine §§ ,Beispiele wären aber genial, Philosophie studiere ich nicht, ist Fachoberschule Fach Recht!! Bitte, helft mir, habe zwar schon einigen Gedanken, aber die reichen noch nicht
Gruß
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Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 15.01.07, 23:47    Titel: Antworten mit Zitat

@ Meerifreundin zu
Zitat:
habe zwar schon einigen Gedanken, aber die reichen noch nicht
Mit den Augen rollen *lässt du uns teil haben an den Gedanken?* Winken
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Meerifreundin
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Anmeldungsdatum: 14.01.2007
Beiträge: 3
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 16.01.07, 18:33    Titel: Antworten mit Zitat

Als Beispiele vielleicht in Richtung Mobbing, Gewalt durch Erpressung, Unterdrückung
Wo beginnt Gewalt: schon wenn ich in einer Warteschlange vordrängeln will und damit anderen Menschen meinen Willen aufzwinge? Ist wohl noch nicht so der Hit!
Gruß Mit den Augen rollen
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ZetPeO
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.07.2006
Beiträge: 2166

BeitragVerfasst am: 16.01.07, 20:20    Titel: Antworten mit Zitat

Ja das habe ich mich auch gefragt.
Wahrscheinleich eine fertige Ausarbeitung.
Aber vielleicht macht er/sie sich mal Gedanken hierzu:
http://www.audioreader.de/Material/Folien/folie_rug.ppt

und teilt uns dann das Ergebnis mit. Lachen

Gr.
ZetPeO
_________________
Manche Menschen haben einen Gesichtskreis vom Radius Null und nennen ihn ihren Standpunkt
David Hilbert

Wenn die Sonne der Weisheit tief steht, werfen auch geistige Zwerge lange Schatten.
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