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Ausbildung wegen Autounfall nicht an Gesellenprüfung teilgen

 
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Gast






BeitragVerfasst am: 27.09.04, 12:40    Titel: Ausbildung wegen Autounfall nicht an Gesellenprüfung teilgen Antworten mit Zitat

Also vielleicht kann mir einer helfen meine große tochter hat am freitag vor ihrer gesellenprüfung einen unfall und lag im krankenhaus. Am montag fand die Gesellenprüfung stat Sie nahm nicht teil und würde trozdem von ihrer chefin entlassen
HILFE
ramona
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Odd72
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Anmeldungsdatum: 16.09.2004
Beiträge: 145
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 27.09.04, 13:03    Titel: Re: Ausbildung wegen Autounfall nicht an Gesellenprüfung tei Antworten mit Zitat

Da Ihre Tochter am Tag der Prüfung im Krankenkaus lag, wird es doch vermutlich ein ärztliches Attest geben?
Im folgenden zwei Links, die Ihnen vielleicht weiterhelfen:
http://www.ratgeberrecht.de/sendung/beitrag/rs1999032802.html
http://www.hwk-duesseldorf.de/published/binary/infosgesellenpruefung.pdf (hier besonders ab Seite 14 und Seite 18)
_________________
(Meine Beiträge geben nur meine persönliche Meinung bzw. Erfahrung wieder. Für die Richtigkeit übernehme ich keine Gewähr.)
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miau
Gast





BeitragVerfasst am: 27.09.04, 13:05    Titel: Re: Ausbildung wegen Autounfall nicht an Gesellenprüfung tei Antworten mit Zitat

Anonymous hat folgendes geschrieben::
Also vielleicht kann mir einer helfen meine große tochter hat am freitag vor ihrer gesellenprüfung einen unfall und lag im krankenhaus. Am montag fand die Gesellenprüfung stat Sie nahm nicht teil und würde trozdem von ihrer chefin entlassen
HILFE
ramona


Wie lange ist sie in dieser Firma denn tätig? Wieviele Mitarbeiter haben die denn?

MfG miau
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Odd72
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 16.09.2004
Beiträge: 145
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 27.09.04, 13:24    Titel: Re: Ausbildung wegen Autounfall nicht an Gesellenprüfung tei Antworten mit Zitat

Siehe auch: http://www.huethig-jehle-rehm.de/data/resources/f83fabb1fae.pdf
Zitat:
Besteht der Auszubildende dagegen die Abschlussprüfung nicht, kann er eine Verlängerung des Ausbildungsverhältnisses bis zur nächstmöglichen
Wiederholungsprüfung, höchstens jedoch für ein Jahr, verlangen (14 Abs. 3 BBiG).
Dem Verlängerungswunsch kann der Ausbilder nicht widersprechen. Nach bestandener Wiederholungsprüfung endet das Berufsausbildungsverhältnis,
wenn das Verfahren beendet und das Ergebnis mitgeteilt wird.


Und zum Thema Kündigung aus der gleichen Quelle:
Zitat:
Beide Seiten haben das Recht, ein Ausbildungsverhältnis vor Ablauf der Ausbildungszeit schriftlich unter Angabe der Kündigungsgründe zu kündigen.
Allerdings ist seitens des Ausbilders nach Ablauf der Probezeit nur noch eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grund zulässig (§ 15 Abs. 2 Nr.1 BBiG).
Dagegen kann der Auszubildende sein Ausbildungsverhältnis zwar mit einer Frist von vier Wochen kündigen, allerdings nur, wenn er die Ausbildung entweder ganz aufgeben oder eine Ausbildung in einem anderen Berufszweig beginnen will (§ 15 Abs. 2 Nr.2 BBiG). Bei einer Kündigung aus anderen Gründen kann sich ein Auszubildender unter Umständen sogar schadensersatzpflichtig machen.
Wie jedes Arbeitsverhältnis kann auch ein Ausbildungsverhältnis jederzeit durch schriftlichen Aufhebungsvertrag beendet werden.

_________________
(Meine Beiträge geben nur meine persönliche Meinung bzw. Erfahrung wieder. Für die Richtigkeit übernehme ich keine Gewähr.)
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Gast






BeitragVerfasst am: 27.09.04, 13:29    Titel: Re: Ausbildung wegen Autounfall nicht an Gesellenprüfung tei Antworten mit Zitat

Sie hat ihre drei lehrjahre da gemacht
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Gast






BeitragVerfasst am: 27.09.04, 13:42    Titel: Re: Ausbildung wegen Autounfall nicht an Gesellenprüfung tei Antworten mit Zitat

Ich möchte mich bei euch für die shnelle hilfe bedanken
eure Ramona
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Gast






BeitragVerfasst am: 27.09.04, 23:20    Titel: Re: Ausbildung wegen Autounfall nicht an Gesellenprüfung tei Antworten mit Zitat

miau hat folgendes geschrieben::
Anonymous hat folgendes geschrieben::
Also vielleicht kann mir einer helfen meine große tochter hat am freitag vor ihrer gesellenprüfung einen unfall und lag im krankenhaus. Am montag fand die Gesellenprüfung stat Sie nahm nicht teil und würde trozdem von ihrer chefin entlassen
HILFE
ramona


Wie lange ist sie in dieser Firma denn tätig? Wieviele Mitarbeiter haben die denn?

MfG miau



Wozu soll das nun wieder wichtig sein bei einer Ausdzubilldenden, die ihre Gesellenprüfung machen soll ??????? Mit den Augen rollen
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miau
Gast





BeitragVerfasst am: 27.09.04, 23:52    Titel: Re: Ausbildung wegen Autounfall nicht an Gesellenprüfung tei Antworten mit Zitat

ein sich nicht nennen wollender, aber vom Fragestil bekannt klingender Unbekannter hat folgendes geschrieben::

Wozu soll das nun wieder wichtig sein bei einer Ausdzubilldenden, die ihre Gesellenprüfung machen soll ??????? Mit den Augen rollen


Streichs einfach und ich schäme mich ne Runde. Verlegen

MfG maiu
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