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Verfasst am: 27.09.04, 12:40 Titel: Ausbildung wegen Autounfall nicht an Gesellenprüfung teilgen
Also vielleicht kann mir einer helfen meine große tochter hat am freitag vor ihrer gesellenprüfung einen unfall und lag im krankenhaus. Am montag fand die Gesellenprüfung stat Sie nahm nicht teil und würde trozdem von ihrer chefin entlassen
HILFE
ramona
Verfasst am: 27.09.04, 13:05 Titel: Re: Ausbildung wegen Autounfall nicht an Gesellenprüfung tei
Anonymous hat folgendes geschrieben::
Also vielleicht kann mir einer helfen meine große tochter hat am freitag vor ihrer gesellenprüfung einen unfall und lag im krankenhaus. Am montag fand die Gesellenprüfung stat Sie nahm nicht teil und würde trozdem von ihrer chefin entlassen
HILFE
ramona
Wie lange ist sie in dieser Firma denn tätig? Wieviele Mitarbeiter haben die denn?
Besteht der Auszubildende dagegen die Abschlussprüfung nicht, kann er eine Verlängerung des Ausbildungsverhältnisses bis zur nächstmöglichen
Wiederholungsprüfung, höchstens jedoch für ein Jahr, verlangen (14 Abs. 3 BBiG).
Dem Verlängerungswunsch kann der Ausbilder nicht widersprechen. Nach bestandener Wiederholungsprüfung endet das Berufsausbildungsverhältnis,
wenn das Verfahren beendet und das Ergebnis mitgeteilt wird.
Und zum Thema Kündigung aus der gleichen Quelle:
Zitat:
Beide Seiten haben das Recht, ein Ausbildungsverhältnis vor Ablauf der Ausbildungszeit schriftlich unter Angabe der Kündigungsgründe zu kündigen.
Allerdings ist seitens des Ausbilders nach Ablauf der Probezeit nur noch eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grund zulässig (§ 15 Abs. 2 Nr.1 BBiG).
Dagegen kann der Auszubildende sein Ausbildungsverhältnis zwar mit einer Frist von vier Wochen kündigen, allerdings nur, wenn er die Ausbildung entweder ganz aufgeben oder eine Ausbildung in einem anderen Berufszweig beginnen will (§ 15 Abs. 2 Nr.2 BBiG). Bei einer Kündigung aus anderen Gründen kann sich ein Auszubildender unter Umständen sogar schadensersatzpflichtig machen.
Wie jedes Arbeitsverhältnis kann auch ein Ausbildungsverhältnis jederzeit durch schriftlichen Aufhebungsvertrag beendet werden.
_________________ (Meine Beiträge geben nur meine persönliche Meinung bzw. Erfahrung wieder. Für die Richtigkeit übernehme ich keine Gewähr.)
Verfasst am: 27.09.04, 23:20 Titel: Re: Ausbildung wegen Autounfall nicht an Gesellenprüfung tei
miau hat folgendes geschrieben::
Anonymous hat folgendes geschrieben::
Also vielleicht kann mir einer helfen meine große tochter hat am freitag vor ihrer gesellenprüfung einen unfall und lag im krankenhaus. Am montag fand die Gesellenprüfung stat Sie nahm nicht teil und würde trozdem von ihrer chefin entlassen
HILFE
ramona
Wie lange ist sie in dieser Firma denn tätig? Wieviele Mitarbeiter haben die denn?
MfG miau
Wozu soll das nun wieder wichtig sein bei einer Ausdzubilldenden, die ihre Gesellenprüfung machen soll ???????
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