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MrOmbado Interessierter
Anmeldungsdatum: 16.01.2007 Beiträge: 8
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Verfasst am: 16.01.07, 16:47 Titel: GmbH noch nicht im HR auflösen und Schuldfrage? |
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Hallo Forum,
vollgende Situation sei anzunehmen:
Ein stiller Teilhaber einer GmbH mit 5k€ Stammeinlage.
Der Geschäftsführer gewählte Geschäftsführer kann nichts.
Kann die GmbH aufgelöst werden ohne das das Stammkapital voll eingazahlt wurde?
In der Urkunde/Gesellschaftervertrag steht, das zum Februar die Einlage getätigt sein muss (also alle Beteiligten ihren Teil einbezahlen müssen). Wäre diese "Forderung" die scheinbar dann von Seiten des Finanzamts kommt, hinfällig bei auflösung der GmbH?
Dann müsste warscheinlich wiederum die Privatperson mit ihren Einlagen haften für Schulden der GmbH.
In wiefern werden Schulden der GmbH (die noch nicht im Handelsregister, aber schon Notariell beglaubigt) auf die Gesellschafter umgelegt?
Danke für jede hilfreiche Antwort! Hoffe mich verständlich genug ausgedrückt zu haben.
MfG MrOmbado
edit so unkonkret wie möglich, wenn noch Fragen dabei sind die nicht der Juriquette entsprechen bitte einfach rauslöschen
Zuletzt bearbeitet von MrOmbado am 17.01.07, 00:02, insgesamt 2-mal bearbeitet |
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Chess45 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 15.09.2004 Beiträge: 1813
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Verfasst am: 16.01.07, 19:03 Titel: |
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Für eine GmbH i.G. (noch nicht eingetragen) besteht noch keine haftungsbeschräkung.
Für Forderungen des Finanzamtes haftet der GF sowieso auch persönlich. _________________ Mit freundlichen Grüßen
Hans-Jürgen |
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MrOmbado Interessierter
Anmeldungsdatum: 16.01.2007 Beiträge: 8
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Verfasst am: 16.01.07, 20:30 Titel: |
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Ja gut die Frage lässt sich nicht umformen ohne das es mir etwas hilft, da muss ich wohl zum RA.
Danke trotzdem
Gruss
Zuletzt bearbeitet von MrOmbado am 16.01.07, 23:52, insgesamt 1-mal bearbeitet |
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Chess45 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 15.09.2004 Beiträge: 1813
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Verfasst am: 16.01.07, 21:19 Titel: |
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ist wirklich ein stiller Gesellschafter gemeint oder ein Minderheitsgesellschafter (der nichts zu sagen hat)? _________________ Mit freundlichen Grüßen
Hans-Jürgen |
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MrOmbado Interessierter
Anmeldungsdatum: 16.01.2007 Beiträge: 8
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Verfasst am: 17.01.07, 00:03 Titel: |
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| Chess45 hat folgendes geschrieben:: | | ist wirklich ein stiller Gesellschafter gemeint oder ein Minderheitsgesellschafter (der nichts zu sagen hat)? |
Worin besteht der Unterschied eines stillen G. zu einem Mg?
Gibt es da vielleicht Seiten im Internet auf denen man sich näher damit befassen kann?
Oder kann mir bei solchen Fragen nur ein RA weiterhelfen?
Gruss |
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Chess45 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 15.09.2004 Beiträge: 1813
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Verfasst am: 17.01.07, 10:49 Titel: |
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Der Unterschied liegt im Vertrag. Was steht den im Vertrag? _________________ Mit freundlichen Grüßen
Hans-Jürgen |
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MrOmbado Interessierter
Anmeldungsdatum: 16.01.2007 Beiträge: 8
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Verfasst am: 17.01.07, 12:35 Titel: |
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| Es steht nicht extra Stiller Teilhaber dabei. |
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Chess45 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 15.09.2004 Beiträge: 1813
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Verfasst am: 17.01.07, 16:14 Titel: |
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Und was steht da bezüglich beteiligung am Verlust? _________________ Mit freundlichen Grüßen
Hans-Jürgen |
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MrOmbado Interessierter
Anmeldungsdatum: 16.01.2007 Beiträge: 8
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Verfasst am: 17.01.07, 16:51 Titel: |
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| Gar nichts |
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Chess45 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 15.09.2004 Beiträge: 1813
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Verfasst am: 17.01.07, 18:44 Titel: |
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Da ist es eigentlich klar, Sie kündigen die Stilleteilhaberschaft und die Gesellschafter haften für Ihre Forderung gemeinsam, falls die GmbH noch nicht eingetragen ist. Suchen Sie sich einen aus, z.B. ein Hausbesitzer, und schicken Sie diesen Ihre Forderung und dann ein gerichtlichen Mahnbescheid. _________________ Mit freundlichen Grüßen
Hans-Jürgen |
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