Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - GmbH noch nicht im HR auflösen und Schuldfrage?
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

GmbH noch nicht im HR auflösen und Schuldfrage?

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Gesellschafts- u. Handelsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
MrOmbado
Interessierter


Anmeldungsdatum: 16.01.2007
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 16.01.07, 16:47    Titel: GmbH noch nicht im HR auflösen und Schuldfrage? Antworten mit Zitat

Hallo Forum,
vollgende Situation sei anzunehmen:
Ein stiller Teilhaber einer GmbH mit 5k€ Stammeinlage.
Der Geschäftsführer gewählte Geschäftsführer kann nichts.
Kann die GmbH aufgelöst werden ohne das das Stammkapital voll eingazahlt wurde?
In der Urkunde/Gesellschaftervertrag steht, das zum Februar die Einlage getätigt sein muss (also alle Beteiligten ihren Teil einbezahlen müssen). Wäre diese "Forderung" die scheinbar dann von Seiten des Finanzamts kommt, hinfällig bei auflösung der GmbH?
Dann müsste warscheinlich wiederum die Privatperson mit ihren Einlagen haften für Schulden der GmbH.
In wiefern werden Schulden der GmbH (die noch nicht im Handelsregister, aber schon Notariell beglaubigt) auf die Gesellschafter umgelegt?

Danke für jede hilfreiche Antwort! Hoffe mich verständlich genug ausgedrückt zu haben.
MfG MrOmbado
edit so unkonkret wie möglich, wenn noch Fragen dabei sind die nicht der Juriquette entsprechen bitte einfach rauslöschen


Zuletzt bearbeitet von MrOmbado am 17.01.07, 00:02, insgesamt 2-mal bearbeitet
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Chess45
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 1813

BeitragVerfasst am: 16.01.07, 19:03    Titel: Antworten mit Zitat

Für eine GmbH i.G. (noch nicht eingetragen) besteht noch keine haftungsbeschräkung.
Für Forderungen des Finanzamtes haftet der GF sowieso auch persönlich.
_________________
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Jürgen
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
MrOmbado
Interessierter


Anmeldungsdatum: 16.01.2007
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 16.01.07, 20:30    Titel: Antworten mit Zitat

Ja gut die Frage lässt sich nicht umformen ohne das es mir etwas hilft, da muss ich wohl zum RA.
Danke trotzdem
Gruss


Zuletzt bearbeitet von MrOmbado am 16.01.07, 23:52, insgesamt 1-mal bearbeitet
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Chess45
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 1813

BeitragVerfasst am: 16.01.07, 21:19    Titel: Antworten mit Zitat

ist wirklich ein stiller Gesellschafter gemeint oder ein Minderheitsgesellschafter (der nichts zu sagen hat)?
_________________
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Jürgen
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
MrOmbado
Interessierter


Anmeldungsdatum: 16.01.2007
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 17.01.07, 00:03    Titel: Antworten mit Zitat

Chess45 hat folgendes geschrieben::
ist wirklich ein stiller Gesellschafter gemeint oder ein Minderheitsgesellschafter (der nichts zu sagen hat)?

Worin besteht der Unterschied eines stillen G. zu einem Mg?
Gibt es da vielleicht Seiten im Internet auf denen man sich näher damit befassen kann?
Oder kann mir bei solchen Fragen nur ein RA weiterhelfen?
Gruss
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Chess45
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 1813

BeitragVerfasst am: 17.01.07, 10:49    Titel: Antworten mit Zitat

Der Unterschied liegt im Vertrag. Was steht den im Vertrag?
_________________
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Jürgen
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
MrOmbado
Interessierter


Anmeldungsdatum: 16.01.2007
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 17.01.07, 12:35    Titel: Antworten mit Zitat

Es steht nicht extra Stiller Teilhaber dabei.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Chess45
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 1813

BeitragVerfasst am: 17.01.07, 16:14    Titel: Antworten mit Zitat

Und was steht da bezüglich beteiligung am Verlust?
_________________
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Jürgen
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
MrOmbado
Interessierter


Anmeldungsdatum: 16.01.2007
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 17.01.07, 16:51    Titel: Antworten mit Zitat

Gar nichts
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Chess45
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 1813

BeitragVerfasst am: 17.01.07, 18:44    Titel: Antworten mit Zitat

Da ist es eigentlich klar, Sie kündigen die Stilleteilhaberschaft und die Gesellschafter haften für Ihre Forderung gemeinsam, falls die GmbH noch nicht eingetragen ist. Suchen Sie sich einen aus, z.B. ein Hausbesitzer, und schicken Sie diesen Ihre Forderung und dann ein gerichtlichen Mahnbescheid.
_________________
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Jürgen
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Gesellschafts- u. Handelsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.