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recht.de :: Thema anzeigen - GmbH - vom 28. Dez. auf den 1. Januar
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GmbH - vom 28. Dez. auf den 1. Januar

 
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2406
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.11.2005
Beiträge: 63

BeitragVerfasst am: 18.01.07, 09:47    Titel: GmbH - vom 28. Dez. auf den 1. Januar Antworten mit Zitat

Person A war am 28. Dezember beim Notar für die ganzen Förmlichkeiten (Gesellschaftsvertrag, etc.). Am 29. Dezember hat der Herr Notar dann auch die Beantragung gemacht samt Beantragung der HRB-Nr.!

Frage:
Ist es dem Finanzamt OK, wenn Person A nun als Gründungstag den 1. Januar angibt? Wenn nein, muss eine Umsatzsteuervoranmeldung an das Finanzamt für den Monat Dez. abgegeben werden?
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stgtklaus
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 29.10.2004
Beiträge: 2745

BeitragVerfasst am: 18.01.07, 10:11    Titel: Antworten mit Zitat

Die vom Finanzamt haben Telefon ? Einfach mal kurz abklären. Die wollen sicher auch Arbeit sparen

Klaus
_________________
Alle Antworten beziehen sich auf einen fiktiven Fall.
Auch wenn das anders klingen sollte. Das ist keine Rechtberatung - davon hätte ich keine Ahnung.
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2406
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.11.2005
Beiträge: 63

BeitragVerfasst am: 19.01.07, 11:40    Titel: Antworten mit Zitat

OK Mit den Augen rollen
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Rembrandt
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.08.2005
Beiträge: 2634
Wohnort: Saarbrücken

BeitragVerfasst am: 21.01.07, 05:57    Titel: Antworten mit Zitat

Es kommt darauf an, ob im Dezember schon Umsätze getätigt wurden.
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2406
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.11.2005
Beiträge: 63

BeitragVerfasst am: 23.01.07, 17:40    Titel: Antworten mit Zitat

Rembrandt hat folgendes geschrieben::
Es kommt darauf an, ob im Dezember schon Umsätze getätigt wurden.


Nein, wurden nicht Winken
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Carlton
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 23.01.2007
Beiträge: 391
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 24.01.07, 09:44    Titel: Antworten mit Zitat

2406 hat folgendes geschrieben::
Rembrandt hat folgendes geschrieben::
Es kommt darauf an, ob im Dezember schon Umsätze getätigt wurden.


Nein, wurden nicht Winken



Hallo,

warum sollte man den Gründungstag auf den 01.01 legen????
Sobald der Gesellschaftsvertrag unterzeichnet ist, ist man Gmbh i. G. (in Gründung) und somit ist auch alles gültig, selbst wenn noch keine HRB Nr vorliegt.

Ich würde den Gründungstag auf den 28. Dez lassen, dem FA aber mitteilen, dass die Geschäftsaufnahme erst am 01. 01 stattgefunden hat/stattfindet. Somit hat man sich die Arbeit der EB usw gespart und in den meisten Fällen wird das FA auch darauf eingehen, sie können es ja ausserdem auch nachvollziehen.
_________________
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Gerne nehme ich reichlich grüne Punkte entgegen Winken
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