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Verfasst am: 18.01.07, 09:47 Titel: GmbH - vom 28. Dez. auf den 1. Januar
Person A war am 28. Dezember beim Notar für die ganzen Förmlichkeiten (Gesellschaftsvertrag, etc.). Am 29. Dezember hat der Herr Notar dann auch die Beantragung gemacht samt Beantragung der HRB-Nr.!
Frage:
Ist es dem Finanzamt OK, wenn Person A nun als Gründungstag den 1. Januar angibt? Wenn nein, muss eine Umsatzsteuervoranmeldung an das Finanzamt für den Monat Dez. abgegeben werden?
Die vom Finanzamt haben Telefon ? Einfach mal kurz abklären. Die wollen sicher auch Arbeit sparen
Klaus _________________ Alle Antworten beziehen sich auf einen fiktiven Fall.
Auch wenn das anders klingen sollte. Das ist keine Rechtberatung - davon hätte ich keine Ahnung.
Es kommt darauf an, ob im Dezember schon Umsätze getätigt wurden.
Nein, wurden nicht
Hallo,
warum sollte man den Gründungstag auf den 01.01 legen????
Sobald der Gesellschaftsvertrag unterzeichnet ist, ist man Gmbh i. G. (in Gründung) und somit ist auch alles gültig, selbst wenn noch keine HRB Nr vorliegt.
Ich würde den Gründungstag auf den 28. Dez lassen, dem FA aber mitteilen, dass die Geschäftsaufnahme erst am 01. 01 stattgefunden hat/stattfindet. Somit hat man sich die Arbeit der EB usw gespart und in den meisten Fällen wird das FA auch darauf eingehen, sie können es ja ausserdem auch nachvollziehen. _________________ Recht haben ist nicht gleich Recht kriegen !
Gerne nehme ich reichlich grüne Punkte entgegen
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